Um dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung zu tragen und die Schülerinnen und Schüler auf die Herausforderungen, die sich ihnen stellen werden, vorzubereiten, ermöglicht das MSG das Erproben von Innovationen. Gleichzeitig sieht es die notwendigen Steuermechanismen vor, um die Mittelschulen und den Unterricht weiterzuentwickeln. Die Revision des Gesetzes wurde im Herbst 2018 vom Grossen Rat behandelt und trat schliesslich im August 2019 in seiner neuen Fassung in Kraft. Sie klärt unter anderem die folgenden Hauptpunkte:
Grundzüge des Gesetzesentwurfs
- Aktualisierung der Aufgaben und Ziele des Mittelschulunterrichts, darunter insbesondere die Förderung der Zweisprachigkeit
- Aktualisierung der Ausbildungsgänge. Denn der Kanton Freiburg bietet seit Herbst 2010 die Fachmaturität in drei Berufsfeldern an: Gesundheit, Soziale Arbeit und Pädagogik. Im September 2011 wurde die Passerelle Berufsmaturität - universitäre Hochschulen ins Kollegium St. Michael integriert. Seit 2017 ermöglicht der Nachweis eines Fachmaturitätszeugnisses ebenfalls den Zugang zu diesem Passerellen-Lehrgang. Die Handelsmittelschulausbildung wurde ab dem Schuljahr 2011/12 angepasst, damit sie den Anforderungen für den Erwerb eines eidgenössisch anerkannten Titels entspricht.
- Stärkung der Führungsstrukturen, wobei die Rolle der kantonalen Schulbehörden und der Schuldirektionen klarer festgelegt und die Organisation der Schulen genauer erläutert werden.
- Klärung der Rechte und Pflichten sämtlicher Schulpartner, also der Eltern, der Schülerinnen und Schüler und der Lehrpersonen.