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An wen kann ich mich wenden?
Sie haben eine Situation erlebt, die Sie beunruhigt oder verletzt hat? Dann trauen Sie sich, darüber zu sprechen!
Nachfolgend sind die Ihnen zur Verfügung stehenden Personen aufgelistet.
Innerhalb der Schule:
- Ihre Klassenlehrperson oder eine Lehrperson Ihres Vertrauens
- Mediatorinnen und Mediatoren
- Mitglieder der Schuldirektion
Ausserhalb der Schule:
- Psychologische Beratungsstelle für Mittelschulen (siehe weiter unten)
Ich will mit jemandem ausserhalb der Schule darüber sprechen
Für Fälle von Sexismus, Diskriminierung oder Machtmissbrauch steht eine spezielle Hotline unter 026 300 71 00 am Dienstag von 12 bis 14 Uhr und am Freitag von 12 bis 14 Uhr zur Verfügung.
Im Weiteren steht die psychologische Beratungsstelle für Sie da, um Ihnen zuzuhören und Sie zu beraten (026 300 70 41). Eine Kontaktaufnahme ist auch per Mail möglich (conseilpsychologique@unifr.ch). Die Beratungsstelle kann Sie auch auf entsprechende Verfahren oder zuständige Stellen verweisen.
Sie können anonym bleiben. Ziel der Angebote ist es jedoch, Sie in Einzelgesprächen persönlich zu beraten. Selbstverständlich werden Ihre persönlichen Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Ich möchte anonym darüber sprechen
Sie haben die Möglichkeit, über das nachfolgende Online-Kontaktformular, eine anonyme Mitteilung zu deponieren. Eine anonyme Aussage kann nicht zur Bearbeitung eines bestimmten Falles verwendet werden (kontaktieren Sie gegebenenfalls die oben aufgeführten Ansprechpersonen). Es ermöglicht aber anhand anonymer und quantitativer Daten (Anzahl der Erfahrungsberichte, Ort usw.) einen Bericht zu erstellen, der an die Kommission der psychologischen Beratungsstelle S2 und die Schuldirektionen weitergeleitet wird. Diese analysieren die Berichte und legen gegebenenfalls allgemeine Maßnahmen fest, wie Weiterbildungen oder andere präventive Aktivitäten.
Kontaktformular für eine Mitteilung
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Schülerinnen und Schüler können sich ohne Bedenken Lehrpersonen, Direktionsmitgliedern oder Mediatorinnen und Mediatoren anvertrauen ("Wen kann ich kontaktieren?"). Dies kann einzeln oder kollektiv erfolgen. Wenn dies nicht ausreicht, können die Eltern der Schülerin bzw. des Schülers eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Verhalten oder die Unterlassung einer Lehrperson bei der Schuldirektion einreichen. Nach Erreichen der Volljährigkeit kann die Schülerin bzw. der Schüler dies auch selber machen.
Gegen den Entscheid der Schuldirektion, welche die Aufsichtsbeschwerde für unzulässig erklärt, kann bei der EKSD zudem Beschwerde geführt werden. Je nach Schwere des Falles kann die EKSD ein Verwaltungsverfahren nach Massgabe der Gesetzgebung über das Staatspersonal einleiten.
Damit konkrete Vorwürfe geprüft werden können, muss die Anzeigerin oder der Anzeiger auf seine/ihre Anonymität verzichten. Die Vertraulichkeit ist jedoch gewährleistet und der psychologische Dienst kann Sie zu diesen Verfahren beraten.
Rolle der Kommission der psychologischen Beratungsstelle S2
Die Kommission der psychologischen Beratungsstelle setzt sich aus Psychologen der Mittelschulen und Vertretern der Schuldirektionen, der Mediation, der Lehrerschaft, der Elternvereine und Schülerinnen und Schüler zusammen.
Anhand der anonymen Formulare und der Rückmeldungen von der Hotline und der Mittelschulpsychologinnen wird der Kommission der psychologischen Beratungsstelle jährlich ein Bericht abgegeben. Diese Kommission analysiert den Bericht und kann den Schuldirektionen entsprechende Massnahmen vorschlagen wie Weiterbildungen oder andere präventive Aktivitäten.