Sonderpädagogik
Die Sonderpädagogik ist Teil des öffentlichen Bildungsauftrags. Sie umfasst die Heilpädagogische Früherziehung, die Sonderschulung in der Regelschule und in der sonderpädagogischen Einrichtung (einschliesslich der internen Unterbringung) sowie pädagogisch-therapeutische Massnahmen für Kinder und Jugendliche von 0 bis 20 Jahren.
Nachschulbereich
Das sonderpädagogische Angebot für den Nachschulbereich gilt für Jugendliche ab Ende der obligatorischen Schule bis zum Alter von 18 Jahren (in Ausnahmefällen bis 20 Jahren). Vorab erfolgt eine berufliche Standortbestimmung durch die Invalidenversicherung.
Am Ende der obligatorischen Schule stehen den Jugendlichen entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse mehrere Bildungswege offen:
- Verlängerung der obligatorischen Schulzeit;
- Schulverlängerung in der sonderpädagogischen Einrichtung;
- Wechsel in eine spezialisierte Berufsausbildungsstätte (für diese Zuweisung ist die IV-Stelle zuständig);
- Eintritt in die duale Ausbildung (EBA oder EFZ) oder Besuch einer weiterführenden Schule.
Im Nachschulbereich können die Jugendlichen weiterhin pädagogisch-therapeutische Massnahmen der Logopädie und Psychomotorik erhalten. Diese Unterstützungsmassnahmen sollten möglichst gut koordiniert werden.
Leistungsanbieter im Nachschulbereich
Im Nachschulbereich sind folgende Leistungsanbieter anerkannt:
- Schulheim - Les Buissonnets, Freiburg
- Home-Ecole Romand (HER) - Les Buissonnets, Freiburg
- Centre Scolaire et Educatif Clos Fleuri (CSER), Riaz
- Centre d'Enseignement Spécialisé et de Logopédie - Le Carré d'as (CESL/G), Romont
- Centre Scolaire de Villars-Vert (CSVV), Villars-sur-Glâne
- Centre pédagogique pour élèves handicapés de la vue (CPHV), Lausanne
- Institut St. Joseph - Sprachheilschule, Villars-sur-Glâne
- Zentrum für Hören und Sprache, Münchenbuchsee
- Stiftung für sehbehinderte und blinde Kinder und Jugendliche, Zollikofen
- Anerkannte Leistungsanbieter (Logopädie und Psychomotorik)
- Es bestehen weitere ausserkantonale Schulungsangebote.