Sicherheitsrichtlinien im Schulsport
Dieses Dossier besteht aus Sicherheitsmassnahmen in Form von Richtlinien und Empfehlungen, die für die Bewegungserziehung und Bewegungsförderung an der Schule, während des Turn- und Sportunterrichts, bei Schulreisen und Ausflügen, in Lagern, an Sporttagen oder auch im Rahmen des freiwilligen Schulsports.
Diese Richtlinien und Empfehlungen richten sich speziell an Lehrpersonen sowie an die Schulleitungen und Schulkommissionen. Sie sollen in erster Linie zur Unfallverhütung beitragen. Einerseits besteht zunehmend die Tendenz, sich gegen alle Gefahren absichern zu wollen, andererseits können zu komplexe Massnahmen demotivierend wirken. Daher wird hier versucht, einen Mittelweg zu finden, weil Schulsportangebote weiterhin gefördert werde sollen. Diese Richtlinien und Empfehlungen bieten Gewähr, dass dabei die grundlegenden Sicherheitsmassnahmen tatsächlich getroffen werden.
Die Richtlinien basieren auf dem Konzept der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu). Diese erachtet es als wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit, Kinder auf Gefahren aufmerksam zu machen:
«Edukative Sicherheitsförderung ist als praxisorientierte Grundlagenvermittlung zu verstehen, als Investition in die Sicherheit besonders gefährdeter Zielgruppen. Die - soweit es Kinder und Jugendliche betrifft - frühe und intensive Konfrontation mit dem Phänomen Risiko und die Vermittlung entsprechender Bewältigungsstrategien stellt eine wichtige Basis für längerfristiges sicheres Verhalten dar» (bfu-Sicherheits-Kompass, 2006). Die Schülerinnen und Schüler sollen Gefahrensituationen für sich und für andere frühzeitig erkennen können und wissen, wie sich diese vermeiden, bewältigen oder beseitigen lassen. Darin widerspiegelt sich die diesbezügliche kantonale Strategie, wonach den Schülerinnen und Schüler eine erhöhte Sicherheit und gleichzeitig gesunde, motivierende und lehrreiche sportliche Betätigungen angeboten werden sollen.
Alle sportlichen Aktivitäten (ausserhalb der Turnhalle), die in den Richtlinien nicht behandelt werden, müssen für den Kindergarten und die Primarschule dem Schulinspektorat und für die Sekundarstufe I und II den Schuldirektionen zur Genehmigung unterbreitet werden.
Da die Schule ihre Aufgaben gemeinsam mit der Familie erfüllt, sind die Eltern über die Art der Aktivitäten, die ihren Kindern angeboten werden, rechtzeitig und angemessen zu informieren. Die Schulkommissionen und die Schuldirektionen werden ebenfalls über Aktivitäten informiert, die ausserhalb der Schulräume stattfinden oder müssen diese gegebenenfalls genehmigen. Die Gemeinden sind zuständig für Aktivitäten die logistische (Ort, Material, Transport, Begleitung usw.) und finanzielle Auswirkungen haben können.
Der Einbezug schulexterner Personen (Kursleiter/in, Begleitpersonen, Eltern...) setzt voraus, dass diese über die erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse verfügen, diese Richtlinien und Empfehlungen kennen und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Das Amt für Sport beantwortet gerne Ihre Fragen.