Die Sport-Kunst-Ausbildung erlaubt es den Talentsportlerinnen und -sportlern bei Bedarf eine Stundenplan-Anpassung und/oder eine Stundenplan-Entlastung sowie zusätzliche Unterstützung zu erhalten.
Das SKA-Programm basiert auf dem Reglement über den Sport (SportR) und den Richtlinien über die schulischen Massnahmen im Rahmen des Programms Sport-Kunst-Ausbildung des Kantons Freiburg.
Themenbereiche
- Talentdefinition
- Antragsverfahren und Aufnahmekriterien für Talentsportlerinnen und -sportler
- Dokumente
- Beispiele für Beilagen
- Zeugnisse von SKA-Schülern
- Andere Fördermöglichkeiten für Talensportler-innen
- Kontakt
Nächster Informationsabend
Der nächste Informationsabend wird am Dienstag, dem 12. November 2024, um 19.00 im OS Sarine-Ouest stattfinden.
Talentdefinition
Wir definieren den Begriff «Talent» folgendermassen:
«Ein Talent ist eine Person, bei der man vorausschauend annimmt, dass sie oder er im Leistungssport eine hohe Leistungsfähigkeit erreichen und Erfolge im Elitebereich erzielen kann.»
Alle nationalen Sportverbände, die Swiss Olympic angehören, haben als Grundlage für die Talent- und Nachwuchsförderung eine Ausbildungsstruktur für ihre Sportart erstellt. Die Ausbildungsstrukturen/Athletenwege der einzelnen Sportarten finden Sie hier: Sportartenspezifische Athletenwege
In der Ausbildungsstruktur definiert der jeweilige Verband auch die Vergabe der Swiss Olympic Talent Cards. Diese gelten als Anerkennung des Talentstatus und werden basierend auf PISTE-Tests (Film PISTE) vom Verband an die eigenen Talent- und Nachwuchssportlerinnen und -sportler vergeben.
Das SKA-Förderprogramm basiert auf diesen Ausbildungsstrukturen der nationalen Verbände. Die Talent-Anerkennung (Swiss Olympic Talent Card) durch den nationalen Sportverband ist dabei eines der zentralen Kriterien zur Aufnahme ins SKA-Förderprogramm.
Antragsverfahren und Aufnahmekriterien für Talentsportlerinnen und -sportler
Bewilligungsverfahren:
1. Sein gesetzlicher Vertreter/seine gesetzliche Vertreterin muss den SKA-Fragebogen bis am 15. Februar für das folgende Schuljahr vollständig ausfüllen und mit allen Beilagen einreichen.
SKA-Anmeldung2. Das Amt für Sport prüft, ob alle Voraussetzungen gemäss Artikel 13 erfüllt sind und teilt seinen Zulassungsentscheid den Eltern oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler mit.
3. Die Schuldirektion entscheidet unter Berücksichtigung des Entscheids des Amt für Sport sowie der schulischen Kriterien über die schulischen Massnahmen für eine Schülerin oder einen Schüler, die oder der zum Förderprogramm zugelassen wurde. Die Schuldirektion teilt ihren Entscheid den Eltern oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler mit.
Gemäss Art. 13 können Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportler zum SKA-Förderprogramm zugelassen werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Sie sind Mitglied in einem freiburgischen Verein oder Klub und haben eine Lizenz bei einem nationalen Verband.
b) Sie gehören einem regionalen oder nationalen Kader und/oder einer Elitemannschaft in der Schweiz an.
c) Sie erreichen das erforderliche sportliche Leistungsniveau nach den vom Amt festgelegten Kriterien.
d) Sie üben den Sport während mindestens 10 Stunden pro Woche aus.
e) Sie weisen genügende Schulresultate auf.
f) Sie werden nachweislich medizinisch betreut.
Die anerkannten Sportarten und die Kriterien für das erforderliche sportliche Leistungsniveau (Art. 13 c) finden Sie hier:
Kriterien für Talentsportler/innen im Kanton Freiburg
Dokumente
- SKA (Sport) - Kriterien (PDF, 155.35k)
- SKA - Richtlinien Berufsbildung (PDF, 522.6k)
- SKA - Richtlinien - Arbeitszeitgestaltung in der Lehre (PDF, 310.01k)
- SKA - Richtlinien BKAD - Schulische Massnahmen (PDF, 1022.61k)
- SKA - Schulische Unterstützung (PDF, 168.08k)
- SKA-Anmeldung - Terminplan Sport (PDF, 100.72k)
- Brochüre - Berufliche Grundbildung und Leistungsport (PDF, 742.55k)
- Infoanlass - SAF 2024 (PDF, 3.41MB)
- SKA - Bericht 2019 DICS (PDF, 3.85MB)
- SKA - Bericht 2013-DICS-20 (PDF, 175.83k)
Beispiele für Beilagen
Zeugnisse von SKA-Schülern
Im Folgenden präsentiert Ihnen das Amt für Sport gerne einige Aussagen von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe 2, die vom SAF-Programm profitieren. Die Jugendlichen berichten von den Vorteilen, die sich aus den schulischen Massnahmen und Erleichterungen ergeben, und wie diese die Vereinbarkeit von Sport und Ausbildung ermöglichen und vereinfachen. Sie heben auch die Unterstützung und die guten Beziehungen zu den SAF-Koordinatoren hervor, die sie bei der Planung und Umsetzung der Stundenpläne unterstützen.
...die Tatsache, dass ich tagsüber von einigen Lektionen befreit bin, gibt mir Zeit zum Arbeiten und zum Nachholen von Lektionsinhalten, die ich wegen des Trainings verpasse.
Diese Massnahmen helfen mir, mehr Zeit für meine Nachholarbeiten zu haben und auch ein wenig Zeit für mich selbst und zum Ausruhen.
Die Kommunikation mit der SAF-Verantwortlichen der Schule ist einfach und wir finden immer einen Weg, uns effizient zu organisieren.
Zu Beginn des Jahres habe ich die Möglichkeit, einen der angebotenen Stundenpläne auszuwählen, damit er möglichst optimal zu meinem Training passt.
Es besteht ein gutes Verhältnis zum verantwortlichen SAF-Koordinator. Wenn ich etwas brauche, weiss ich, zu wem ich gehen muss.
Die Schule ist ziemlich flexibel und die Lehrer helfen mir, mich weniger gestresst zu fühlen, indem sie meinen Stundenplan entlasten.
Das SAF-Programm hilft den Schülern/Sportlern, sich effizient und zielorientiert weiterzuentwickeln.
Die Flexibilität des Stundenplans, der offen für Diskussionen ist und die Tatsache, dass wir unseren Studiengang wählen können und wir die freie Wahl bezüglich der Optionen haben, sind die Stärken des SKA-Programms.
Flexibles Programm, das an die Bedürfnisse jedes Einzelnen angepasst werden kann.
Andere Fördermöglichkeiten für Talensportler-innen
Kontakt
Für weitere Informationen steht Ihnen das Amt für Sport zur Verfügung (sspo_saf@fr.ch)