Leistungen
Das Amt für den deutschsprachigen obligatorischen Unterricht (DOA) erbringt folgende Hauptleistungen:
- Steuerung, Entwicklung, Sicherstellung, Kontrolle und Dokumentierung der Rahmenbedingungen und Ressourcen für den deutschsprachigen obligatorischen Unterricht;
- Beratung, Unterstützung und Führung seiner Mitarbeitenden (Schulinspektorinnen und Schulinspektoren, Schuldirektorinnen/Schulleiterinnen und Schuldirektoren/Schulleiter, pädagogische Mitarbeiter/innen);
- Initiierung, Führung und Evaluation eigener Projekte der Schulentwicklung und Mitarbeit in kantonalen Projekten;
- Unterstützung und Beratung der Vorsteherin oder des Vorstehers der Direktion (EKSD) in bildungspolitischen Fragen;
- Kooperation mit andern kantonalen und interkantonalen Bildungsinstitutionen, Gremien und Organen.
Rechtsgrundlagen
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Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des DOA sind folgende: