Das Verzeichnis der beweglichen Kulturgüter hat zum Ziel, diesen Teil des Freiburger Kulturerbes zu identifizieren und zu dokumentieren. Es dient als Grundlage für allfällige Schutzmassnahmen zum langfristigen Erhalt dieser Objekte, die besonders vulnerabel sein können. Es ist auch für die Kenntnis und das Verständnis des regionalen Kulturerbes von Bedeutung, insbesondere für Forschende.
Um zu bestimmen, ob ein Objekt im Sinne des Gesetzes über den Schutz der Kulturgüter von 1991 zum Freiburger Kulturerbe gezählt werden kann, stützt sich das Amt für Kulturgüter auf spezifische Kriterien, die eine objektive Beurteilung ermöglichen.