Die Gemeindeverzeichnisse sind an die Gesamt- oder Teilrevision einer Ortsplanung gebunden. Die Revision, Nachführung oder Abfassung des Verzeichnisses einer Gemeinde hat die Festlegung der in der neuen Ortsplanung vorzusehenden Schutzmassnahmen zu begründen, zu fördern und zu ermöglichen.
Ein Verzeichnis hat keinen Ewigkeitswert. Es hängt nicht nur von den Veränderungen unseres Lebensrahmens und unserer Lebensweisen ab, sondern auch von der Entwicklung unserer Kenntnisse, unserer Werte und unserer Identität. Was wir unter Kulturerbe verstehen, hat weniger mit dem Objekt selbst als mit unserem eigenen Blick auf das Objekt zu tun. Gebäude, die in der Vergangenheit als belanglos eingestuft wurden, werden heute als schützenswerte Kulturgüter betrachtet.
Das Verzeichnis, von A bis C
Gemäss dem Ausführungsreglement zum Gesetz über den Schutz der Kulturgüter (Art. 48 Abs. 1) lässt sich der Wert des Objekts als Kulturgut nach folgender Skala festlegen:
- A = Hohe Qualität: besonders repräsentatives, seltenes und/oder hervorragend gestaltetes Objekt, dessen ursprüngliche Substanz erhalten ist.
- B = Gute Qualität: repräsentatives und/oder sorgfältig gestaltetes Objekt, dessen ursprüngliche Substanz oder Hauptelemente erhalten sind.
- C = Durchschnittliche Qualität: repräsentatives Objekt auf Grund gewisser wesentlicher Elemente, deren ursprüngliche Substanz erhalten ist.
- - = Ohne Wert: Zu den Objekten ohne Wert zählen Gebäude, die historisch oder typologisch von Interesse sind, deren historische Substanz oder Lage jedoch eine zu geringe Bedeutung haben.
Das Verzeichnis, objektiv oder subjektiv?
Die als unbewegliche Kulturgüter betrachtete Gebäude werden nach 6 Kriterien beurteilt:
- Historische Bedeutung
Das unbewegliche Kulturgut zeugt von gedenkwürdigen Aktivitäten, Ereignissen oder Personen. Der historische Charakter lässt sich unter verschiedenen Gesichtspunkten beurteilen: handwerkliche oder künstlerische Aktivität, geistiges, soziales oder wirtschaftliches Leben usw. - Repräsentativität
Das unbewegliche Kulturgut vereint die Hauptmerkmale eines Typs oder hat Modellcharakter für eine Kategorie. Der Typ lässt sich aufgrund verschiedener Aspekte definieren: Bautechnik, Bauform, Grundriss und Anlage, Stil usw. - Seltenheit
Das unbewegliche Kulturgut ist selten; es gibt nur wenige Beispiele derselben Art. Die Seltenheit lässt sich aus verschiedenen Perspektiven beurteilen: Bauzeit, Zweck, Bautechnik, Bauform, Stil usw. - Erhaltungszustand
Das unbewegliche Kulturgut ist mehr oder weniger gut erhalten. Der Erhaltungszustand lässt sich anhand verschiedener Aspekte bewerten: Materialien, Bauform, Raumordnung usw. - Dekorative Elemente
Das unbewegliche Kulturgut weist handwerkliche oder künstlerische Elemente von besonderem Interesse auf. Die Ausführungsqualität lässt sich aus verschiedenen Blickwinkeln beurteilen: allgemeine Form, bauliche Details, Bauschmuck, Malereien, Skulpturen, Einrichtungen usw. - Situation
Das unbewegliche Kulturgut ist Teil der Struktur oder des Charakters eines Ortsbildes. Seine Rolle lässt sich auf verschiedenen Ebenen beurteilen: Erscheinungsbild des Ortes, Beschaffenheit und Verteilung von bebauten und unbebauten Räumen usw.