Universität und Pädagogische Hochschule
- Erarbeitung von politischen Entscheidungsgrundlagen zuhanden des Staatsrates oder des Grossen Rates und weitere Behandlung der Beschlüsse;
- Bindeglied zwischen universitären Instanzen und der EKSD bzw. anderen Direktionen;
- Mitwirkung bei der Erarbeitung und Begleitung von grösseren Projekten;
- Begleitung von Bauprojekten.
Koordination auf nationaler Ebene (alle Hochschulen)
- Vorbereitung und Weiterbearbeitung der Dossiers auf interkantonaler und Bundesebene, insbesondere jene der Schweizerischen Hochschulkonferenz;
- Regelmässiger Informationsaustausch mit der HES-SO//FR und der VWD, insbesondere um die Vertretung der Interessen der Freiburger Fachhochschulen in interkantonalen Gremien zu gewährleisten.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des UFA sind folgende:
- Bundesgesetz vom 30. September 2011 über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG)
- Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich vom 20. Juni 2013 (Hochschulkonkordat)
- Gesetz vom 19. November 1997 über die Universität
- Gesetz vom 21. Mai 2015 über die Pädagogische Hochschule (PHFG)