Am 1. Januar 2022 ist der neue Beitragsprimatplan in Kraft getreten. Er verfügt über ein System mit steigenden Beiträgen und beinhaltet Übergangsmassnahmen für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens älter als 45 Jahre sind und vor dem 1. Januar 2019 versichert waren.

Die Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg stellt einen Online-Rechner zur Verfügung, mit dem Versicherte des Pensionsplans ihre zukünftige Alterspension, die Auswirkungen eines Einkaufs oder die Auswirkungen eines Vorbezugs für den Erwerb von Wohneigentum oder infolge einer Scheidung simulieren können.

Alle Informationen, die in den Rechner eingegeben werden müssen, finden Sie auf Ihrem letztem Versicherungsausweis.

Hinweis für Beamtinnen und Beamte mit Polizeibefugnissen, die von der Altersgrenze von 62 Jahren für die Pensionierung betroffen sind: Die speziellen Leistungen, die in der Verordnung vom 7. Dezember 2021 über die Pensionierungsbedingungen für Beamtinnen und Beamte mit Polizeibefugnissen vorgesehen sind, werden vom Rechner nicht berücksichtigt. Die Simulationen zeigen daher Werte an, die der zu erwartenden Situation nicht entsprechen. Um geeignete Simulationen zu erhalten, bitten wir Sie, sich mit der Kasse in Verbindung zu setzen.

Bestimmungen und Leistungen für verheiratete Personen sind sinngemäss auch auf Personen anwendbar, die gemäss dem Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare miteinander liiert sind.

Daten bezüglich der
versicherten Person

Zusätzliche Optionen

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