Schäden der Erosion sind unter anderen:
- Verlust von humusreicher Erde und Nährstoffen, mit der mittel- bis langfristigen Folge einer Abnahme der landwirtschaftlichen Erträge
- Saatverluste oder Kulturschäden bei Oberflächenabfluss
- Überdeckung von Nachbarparzellen mit Feinerde
- Feinerdeablagerungen auf Strassen, entlang von Wegen, in der Kanalisation etc., welche Unterhalts- und Wiederinstandsetzungskosten verursachen
- Eutrophierung der Gewässer durch das Einbringen von Nährstoffen
- Gewässerbelastung durch toxische Substanzen aus Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
- Verlagerung von Nährstoffen und Schadstoffen in naturnahe Biotope
Die Erosionsvorbeugung stützt sich auf drei Pfeiler
- die Regelung des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) (Anhang 5 der Verordnung über die Direktzahlungen)
- die Verordnung vom 1. Juli 1998 über Belastungen des Bodens (Art. 6 VBBo)
- die Grundsätze des Bodenschutzes des Kantons Freiburg.
Zielsetzungen
- Erosionsvorbeugung und Verringerung der regelmässig von Erosion betroffenen Parzellen im ganzen Kanton Freiburg
- Senkung der Kosten der durch Erosion entstandenen Schäden an Grundstücken und öffentlichen und privaten Werken
- Verbesserung des Kenntnisstandes über die Erosion auf landwirtschaftlichen Böden
- Verbesserung der Qualität oberirdischer Gewässer (Phosphor, Pflanzenschutzmittel, Nitrate)
Umsetzung
- Beratung der Landwirte über Massnahmen zur Erosionsvorbeugung, damit die ÖLN-Vorschriften eingehalten werden
- Entwicklung eines Systems zur Kontrolle und Kartierung der Erosion, damit die von Erosion betroffenen Parzellen bestimmt werden können