Bei den Analysen von 2011 und 2012 wurde ein beunruhigender Schwermetallgehalt auf mehreren Parzellen gemessen. 2013 und 2014 wurden weitere 25 Standorte überprüft.
Ergebnisse 2013-2014
Die 25 Probenahmestandorte können in Abhängigkeit der gemessenen Werte (für Schwermetalle, PCB, PAK, Dioxine und Furane) in drei Kategorien eingeteilt werden:
- 8 untersuchte Parzellen (darunter das Motta-Schwimmbad sowie die Spiel- und Fussballplätze) sind gar nicht oder nur leicht belastet (Überschreitung des Richtwertes nach VBBo) und bedürfen keiner Massnahmen. Bei einer Überschreitung des Richtwertes nach VBBo ist die Bodenfruchtbarkeit langfristig nicht mehr gewährleistet. Für die Gesundheit besteht indes keine Gefahr.
- Bei 15 untersuchten Parzellen liegt der Schwermetallgehalt (u. a. Blei, Quecksilber) über dem Prüfwert nach VBBo. Somit besteht ein potenzielles Gesundheitsrisiko. 3 dieser Parzellen weisen zudem ein PAK-, PCB-, Dioxin- oder Furangehalt auf, der ebenfalls über dem Prüfwert liegt. Bei einer solchen Belastung muss fallweise geklärt werden, welche Massnahmen getroffen werden müssen. Die betroffenen Gärten können weiterhin benutzt werden, sofern gewisse Nutzungseinschränkungen und Verhaltensregeln zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken (Bodenaufnahme durch Kinder, Verzehr bestimmter Gemüsearten) eingehalten werden. Diese Empfehlungen wurden den betroffenen Eigentümern und Mietern kommuniziert.
- Bei 2 Parzellen besteht eine Gefährdung der Gesundheit (in einem Fall wegen des Bleigehalts und im anderen wegen des Quecksilbergehalts), weil der Sanierungswert gemäss VBBo überschritten wird. Diese Parzellen dürfen nicht als Gemüsegarten oder Spielplatz für Kinder genutzt werden.
Verbote und Empfehlungen
Von den 52 Parzellen, die zwischen 2011 und heute untersucht wurden, wiesen deren 4 eine Belastung auf, die über den Sanierungswerten nach VBBo liegt (eine Parzelle wurde 2014 saniert). Diese Gärten dürfen nicht mehr als Spielplatz oder für den Gemüseanbau genutzt werden.
Bei 24 Parzellen lagen die gemessenen Werte zwischen dem Prüf- und dem Sanierungswert nach VBBo. Für diese Gärten wurden die folgenden Massnahmen beschlossen und den betroffenen Personen kommuniziert:
- 19 Einschränkungen oder Verbote für die Nutzung der Gärten durch Kinder;
- 21 Empfehlungen für die Nutzung der Gärten als Gemüsegarten.
24 Parzellen sind gar nicht oder nur leicht belastet (Überschreitung des Richtwertes nach VBBo) und bedürfen keiner Massnahmen.
Die nächsten Schritte
Das Amt für Umwelt (AfU) hat ein Ingenieurbüro beauftragt, die möglichen Quellen für die Bodenbelastung in der Stadt Freiburg genauer zu bestimmen und gestützt auf diese Abklärung die Fortsetzung der Messkampagne auszuarbeiten.
Die für die betroffenen Hausgärten angeordneten Massnahmen richten sich nach der VBBo, weil sie nach dem geltenden Recht nicht der Altlastengesetzgebung unterstehen. Der Kanton Freiburg machte sich beim BAFU für eine gewisse Vereinheitlichung stark: Er möchte, dass das in der Bundesverordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (AltlV) festgelegte Ziel von der VBBo übernommen wird. Das heisst, die Sanierungspflicht soll bestehen, sobald eine Gesundheitsgefährdung für Kinder vorliegt - und zwar unabhängig vom Schadstoff. Der Kanton möchte ausserdem, dass die Sanierung von Standorten bei Haus- und Familiengärten, Kinderspielplätzen und Anlagen, auf denen Kinder regelmässig spielen, nach denselben Modalitäten finanziert wird, wie die Sanierung von belasteten Standorten. Das BAFU gab bekannt, dass eine Gesamtbetrachtung dieser beiden Verordnungen 2015 beginnen werde.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter der Adresse http://www.fr.ch/sol/de/pub/dokumentation/gaerten.htm (Zusammenfassung der Ergebnisse, Fragen/Antworten, Formular).