Viele Wildtiere haben einen grossen Bewegungsdrang, denn sie müssen sich ernähren, fortpflanzen, wandern und Ruheplätze finden. Für zahlreiche Tierarten ist der Wald der wichtigste Lebensraum. Oftmals müssen sie von einem Wald zum nächsten gelangen, um ihren vielfältigen biologischen Bedürfnissen nachzukommen. Oft sind sie durch zahlreiche natürliche und vom Menschen errichtete Hindernisse in ihrer Fortbewegung eingeschränkt. Das Siedlungsgebiet, das dichte Strassennetz sowie auch manche Zäune stellen vielerorts unüberwindbare oder gefährliche Barrieren dar. Diese Zerstückelung des Lebensraums, oft Habitatfragmentierung genannt, stellt für die Tierbestände langfristig eine Bedrohung dar. Wildtierkorridore ermöglichen es den Tieren, trotz dieser Hindernisse von einem Wald in den anderen zu gelangen. Es handelt sich um Fragmente von Bewegungsachsen der Fauna, welche durch natürliche und anthropogene Strukturen begrenzt werden und aus Baumreihen, Hecken, extensiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Zonen usw. bestehen. Im Wald besteht kein Konflikt zwischen der Abgrenzung von Wildtierkorridoren und der Naherholungsfunktion des Waldes; eine Überlappung der Wildtierkorridore mit Naherholungsflächen im Wald wird toleriert. Es ist jedoch wichtig zu garantieren, dass die Wildtierkorridore für die Wildtiere durchlässig bleiben, und beispielsweise den Bau von Gebäuden zu vermeiden.
Flächen, die sich nicht in einem Wildtierkorridor befinden, sind ebenfalls wichtig für die Bewegung der Wildtiere. Sie wurden jedoch nicht als Wildtierkorridor ausgeschieden, weil sie entweder weniger konzentrierte Wildtierbewegungen aufweisen, keiner direkten Bedrohung unterliegen und deshalb noch durchlässig sind oder aber komplett unterbrochen sind, beispielsweise durch grössere Städte.
Hauptfunktionen der Wildtierkorridore. Wildtierkorridore sollen:
- die grossräumige Wanderung und Verteilung der Tiere ermöglichen;
- den Individuen- und Genaustausch zwischen Teilpopulationen zulassen;
- die Suche nach einem geeigneten Fortpflanzungspartner erleichtern;
- verschiedenen Arten nicht nur als Verbindungsachse, sondern auch als Lebensraum (Biotop) dienen.
Gesetzlicher Rahmen und Herausforderungen für den Bau oder erheblichen Ausbau in Wildtierkorridoren
Der gesetzliche Rahmen, bestehend aus den eidgenössischen und kantonalen Gesetzen über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG und JaG) sowie den entsprechenden Verordnungen (JSV und SchutzV), schreibt die Erhaltung der Arten- und ihrer Lebensräume vor. Artikel 1 des JSG betont, wie wichtig es ist, die Arten- und Lebensraumvielfalt von einheimischen und ziehenden wildlebenden Säugetieren und Vögeln zu erhalten, und hebt dabei den Schutz gefährdeter Arten hervor. Artikel 9 des JaG bestimmt, dass der Staat, die Gemeinden und die übrigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie Privatpersonen dafür sorgen müssen, dass die wildlebenden Tiere und ihre Lebensräume nicht beeinträchtigt werden. Artikel 7 des JSG verlangt, dass die Kantone für einen ausreichenden Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel vor Störungen sorgen, während Artikel 7 der SchutzV erlässt, dass es verboten ist, wildlebende Tiere absichtlich auf irgendeine Art und Weise zu stören. Nicht zuletzt müssen laut Artikel 37 der SchutzV bei jedem Hindernis in einem Wildtierkorridor wirksame und verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen vorgeschlagen werden, um die Funktionalität des Korridors zu gewährleisten.
Wildtierkorridore spielen eine wichtige Rolle als Lebensraum und sind für die freie Bewegung von Wildtieren für lebenswichtige Aktivitäten wie Ernährung, Fortpflanzung, Migration und die Suche nach Ruhezonen von entscheidender Bedeutung. Diese Bewegungen werden häufig durch verschiedene Hindernisse wie Strassen, Siedlungsgebiete, Gebäude und Zäune behindert, was zu einer Fragmentierung der Lebensräume führt. Eine solche Fragmentierung gefährdet das langfristige Überleben vieler Arten. Jeder Eingriff oder Bau innerhalb oder in der Nähe des Perimeters eines Wildtierkorridors stellt ein unüberwindbares Hindernis dar, das die Bewegungen von Wildtieren behindert und eine erhebliche Störung verursacht. Solche Projekte erfordern, wenn sie durchgeführt werden, in der Regel Minderungs- oder Ausgleichsmassnahmen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den beobachteten Auswirkungen auf den Korridor stehen.
Standort Wildtierkorridore des kantons Freiburg
Alle Wildtierkorridore des Kantons Freiburg sind auf der Online-Karte des Kantons Freiburgs veröffentlicht.
link zur online-karteWildtierpassagen
Wildtierpassagen sind Konstruktionen, die Wildtieren die Überwindung menschlich geschaffener Hindernisse ermöglichen, insbesondere Strassen. Sie sollen schadhafte Wildtierkorridore sanieren und wieder durchlässig machen.
Die Hauptfunktionen von Wildtierpassagen sind:
- die grossräumige Wanderung und Verteilung der Tiere ermöglichen,
- den Individuen- und Genaustausch zwischen Teilpopulationen zulassen,
- die Suche nach einem geeigneten Fortpflanzungspartner erleichtern,
- verschiedenen Arten nicht nur als Verbindungsachse, sondern auch als Lebensraum dienen,
- die Anzahl Strassenverkehrsunfälle reduzieren durch vermindertes Risiko für das Wild bei der Strassenüberquerung.
Im Kanton Freiburg gibt es derzeit nur eine Wildtierpassage: die Wildtierpassage von Chèvrefu in Estavayer, die über die Autobahn A1 führt. Diese Überführung verbessert die Durchlässigkeit des Wildtierkorridors von überregionaler Bedeutung FR-10.
In Zukunft sollen im Kanton Freiburg zwei neue Projekte für Wildtierpassagen realisiert werden: das erste im Greyerzbezirk, über die Route de l’Intyamon (Wildtierkorridor von überregionaler Bedeutung FR-16), das zweite in Semsales über die Autobahn A12 (Wildtierkorridor von überregionaler Bedeutung FR-23).
Die Tierarten, die am meisten von diesen Massnahmen profitieren werden, sind Dachs, Reh, Gämse, Hase, Wolf, Luchs, Marder, Iltis, Fuchs und Wildschwein.
Die Überquerung einer Wildtierpassage durch Menschen oder Hunde beeinträchtigt ihre Wirksamkeit, da Wildtiere sehr sensibel auf direkte Störungen oder Duftmarken reagieren.
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Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Elias Pesenti
Amt für Wald und Natur
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez
Tel. 026 305 23 30
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