Das Gebiet Hochmatt-Motélon besteht hauptsächlich aus offener Landschaft mit alpinen Weiden und Wiesen sowie einigen Waldgebieten und wird zu einem Grossteil landwirtschaftlich genutzt. Die Alpen, auf denen Rinder und Ziegen gesömmert werden, machen alleine 38 % des Schutzgebietes aus.
Aus Sicht des Tourismus wird das Schutzgebiet besonders von Wanderern geschätzt, im Winter wie auch Sommer, und die Anzahl Besucherinnen und Besucher ist in den letzten zehn Jahren markant gestiegen. In einer solchen Natur, wo das Gebiet von Mensch, Biodiversität und Landwirtschaft gemeinsam genutzt werden soll, müssen sich die Besucherinnen und Besucher an die geltenden Vorschriften halten (siehe Absatz Gesetzesvorschriften).
Aus Sicht der Natur ist das Jagdbanngebiet ein sicherer Hafen für die Wildtiere. Zahlreiche Vogel-, Säugetier- und Reptilienarten wurden im Perimeter des Jagdbanngebiets verzeichnet, darunter bedeutsame oder in der Schweiz äusserst seltene Tierarten wie das Birkhuhn, das Alpenschneehuhn, das Steinhuhn oder die Feldlerche. Der Wolf, ein einst in der Schweiz ausgerottetes Grossraubtier, ist neuerdings im Jagdbanngebiet unterwegs. Auch der Luchs scheint sich dauerhaft niedergelassen zu haben. Steinbock, Gämse und Murmeltier haben sich ebenfalls im Schutzgebiet eingerichtet. Gleichermassen scheinen sich Kreuzotter und Aspisviper, beides bedrohte Reptilienarten, im Jagdbanngebiet wohlzufühlen.
Die Flora im Gebiet Hochmatt-Motélon rühmt sich eines wahren Arsenals an Orchideenarten wie Grüne Hohlzunge, Fuchs’ Knabenkraut, Mücken-Händelwurz, Grosses Zweiblatt, Männliches Knabenkraut, Kugelorchis oder Tanay-Spitzorchis. Letztere Art, von welcher im Jahr 2017 eine grosse Population entdeckt wurde, hat eine hohe nationale Priorität. Daneben sind in den verschiedenen Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung und anderen Lebensräumen des Jagdbanngebiets viele weitere bedrohte oder besonders interessante Pflanzenarten präsent.
Standort Jagdbanngebiet Hochmatt - Motélon
Alle Jagdbanngebiete des Kantons Freiburg sind auf der Online-Karte des Kantons Freiburgs veröffentlicht.
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Hochmatt-Motélon © Alle Rechte vorbehalten - SFN
Gesetzesvorschriften
- Tiere dürfen nicht gestört, vertrieben oder aus dem Banngebiet herausgelockt werden.
- Hunde sind an der Leine zu führen.
- Das freie Zelten und Campieren ist verboten.
- Der Betrieb von zivilen, unbemannten Luftfahrzeugen (wie z. B. Drohnen) ist verboten.
- Das Skifahren ausserhalb von markierten Pisten, Routen und Loipen ist verboten.
- Die Nutzung von Fahrzeugen ist nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke gestattet.
- Die Durchführung sportlicher Anlässe und sonstiger gesellschaftlicher Veranstaltungen bedarf einer kantonalen Bewilligung des Amts für Wald und Natur.
- Die Jagd ist verboten.
Verhaltensempfehlungen
- Nur die Wanderwege benutzen.
- Den markierten Wegen folgen und den Wald nicht in alle Richtungen begehen.
- Der Winter ist für die Fauna eine schwierige Jahreszeit. Die markierten Wege für Tourenski oder Schneeschuhwanderungen nicht verlassen.
- Tiere nicht erschrecken. Tiere von Weitem und mit Respekt beobachten. Besondere Rücksichtnahme morgens sowie abends, wenn die Tiere aktiv sind.
- Lärm vermeiden.
- Keine Abfälle in der Natur belassen; Lebensgefahr für die Tiere.
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Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Elias Pesenti
Amt für Wald und Natur
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez
Tel. 026 305 23 30
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