Die von JagdSchweiz und der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz (KWL) für ein nachhaltiges Management der Gämsenpopulation in der Schweiz erstellten Richtlinien, wurden vom BAFU genehmigt. Sie vertreten den Grundsatz: „Die Frage ist nicht, zu wissen welche Gämse wir jagen wollen, sondern welche Abschüsse möglich sind um eine gesunde Population mit einer sozialen Struktur und einem möglichst natürlichen Alter zu gewährleisten.“
Die Richtlinien liefern Vorgaben, zu einer der Population angemessen Jagdplanung mit der:
- Festlegung von Wildräumen: Zählungen durchführen und Bestimmung der Abschussquoten in den Bewirtschaftungsräumen (BWR, Räume in denen sich Teilpopulationen von Wildtieren entwickeln).
- Festlegung von Abschussquoten unter Berücksichtigung der 3-Drittel-Regel: 1/3 Jungtiere, 1/3 weibliche Tiere und 1/3 männliche Tiere. Die Population wird dadurch stabilisiert.
Das Amt für Wald und Natur hat im 2017 die Auslosung der Jagdpatente in diesem Sinn eingeführt. Der Jagddruck ist dadurch gefallen (die Anzahl der Abschüsse im zur Jagd offenen Gebiet ist auf 15% der gezählten Population begrenzt) und das Einhalten einer ausgeglichenen Geschlechter- und Altersentnahme innerhalb der Bewirtschaftungsräume (BWR) ist möglich.
Ablauf der Auslosung
Jäger welche an der Jagd auf die Gämse teilnehmen möchten, werden jedes Jahr im Juni eingeladen, sich für die Auslosung einzuschreiben. Im dafür vorgesehenen Einschreibeformular werden dazu das gewünschte Geschlecht, die Altersklasse des Tieres (jung oder nicht) und die bevorzugten Jagdgebiete angegeben.
Alle Daten werden gesammelt und in einem eigens dafür entwickelten Computerprogramm eingegeben, welches den Bedingungen aus Artikel 59 und 60 der Jagdverordnung (JaV) vom 6. Juni 2016 und den Wünschen der Jäger Rechnung trägt.
Um die geltenden Anforderungen zu erfüllen, erfolgt die Auslosung in vier Phasen:
- Phase 1: Jäger/in wurde in den letzten zwei Jahren trotz Anmeldung keine Gämse zugelost.
- Phase 2: Jäger/in wurde im Vorjahr trotz Anmeldung keine Gämse zugelost.
- Phase 3: Jäger/in, wurde nach Anmeldung im Vorjahr eine Gämse zugelost, aber nicht vor zwei Jahren.
- Phase 4: Jäger/in, wurde in den letzten zwei Jahren eine Gämse zugelost oder neue/r Jäger/in. In dieser letzten Phase wird auch eine Priorisierung bezüglich der Zuteilung der Altersklasse "Bock" vorgenommen. Jäger/innen, die in den letzten zwei Jahren ausgelost wurden und keine Böcke hatten, erhalten nach Möglichkeit einen Bock in den gewählten Regionen (falls für einen Bock angemeldet). Wenn in den gewählten Regionen kein Bock verfügbar ist, erhalten sie eine Gämse eines anderen Geschlechts oder einer anderen Altersklasse.
In beiden Phasen der Auslosung ist die Zuteilung einer Gämse von der Auswahl des Jägers (Regionen und Altersklasse) abhängig. Umso grösser die Auswahl des Jägers (mehrere Regionen und Altersklassen), desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit ausgelost zu werden.
Den Jägern die an der Auslosung teilgenommen haben wird Anfang Juli ein persönliches Schreiben zugestellt.
Die Abschussquoten nach Geschlecht und Altersklasse innerhalb eines BWR werden jedes Jahr in der von der ILFD genehmigten Verordnung über die Planung der Jagdsaison (PlanV) festgelegt.
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Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Elias Pesenti
Amt für Wald und Natur
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez
Tel. 026 305 23 30
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