Wer ein Tier der folgenden Arten präparieren möchte, muss dies dem Amt für Wald und Natur (Sektion Fauna, Jagd und Fischerei) melden:
- alle geschützten Säugetiere;
- alle Lappen- und Seetaucher;
- Purpurreiher, Zwergreiher, Weissstorch;
- Sing- und Zwergschwan, alle Wildgänse, Marmelente, Scheckente, Kragenente, Ruderente, Kolbenente, alle Sägerarten;
- Auerhuhn, Haselhuhn, Steinhuhn, Wachtel;
- alle Taggreifvögel;
- Wachtelkönig, Grosser Brachvogel, Bekassine;
- Eulen;
- Ziegenmelker, Eisvogel, Wiedehopf;
- Seidenschwanz, Blaumerle, Mauerläufer, Raubwürger, Rotkopfwürger.
Für anerkannte Tierpräparatoren muss die Meldung zwingend innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft des Tieres in der Werkstatt erfolgen.
Dazu sind die unten herunterladbaren Formulare erforderlich.
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Gesetzesbestimmungen
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Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Elias Pesenti
Amt für Wald und Natur
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez
Tel. 026 305 23 30
Email