Jagd
Das Reh darf nur im Flachland des Kantons Freiburg gejagt werden.
Zählungen
Um die Entwickung der Rehpopulation zu verfolgen, führt unser Amt jährliche Bestandeserhebungen durch. Zwei Zählungsmethoden werden in den Wildsektoren verwendet: im Winter die Scheinwerfertaxation (Kilometerindex, KI), und im Frühling die Ansitzzählung.
Konflikte
Wiesen: die Todesfalle
Die Rehweibchen (Rehgeiss), bringen ihre Rehkitze in den oftmals nahe der Wälder gelegenen Wiesen und Weiden zur Welt. Bei Gefahr verbergen sich die geruchlosen Rehkitze tief im Gras, bestens getarnt durch ihre Fellzeichnung. Dies ist zwar die ideale Strategie gegenüber ihren natürlichen Feinden, gegenüber der Mähmaschine ist sie jedoch leider nutzlos.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Seite «Rettung der Rehkitze», die sich dieser Problematik widmet.
Strassenverkehr
Als Folge der Wildwanderungen und der Zerschneidung des Lebensraumes treten verschiedene Wildtierkorridore mit Verkehrswegen in Konflikt. Das Reh ist eine der am meisten von dieser Problematik betroffenen Arten. In der Tat werden im Kanton Freiburg jährlich mehr als 400 Rehe auf unseren Strassen getötet (Fallwild). Um die Zahl der Unfälle zu reduzieren, setz das Amt für Wald und Natur verschiedee Massnahmen um.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Seite «Verhütung von Verkehrsunfällen mit Wildtieren», die sich dieser Problematik widmet.
Wald
Das Reh ist Kernpunkt der Thematik Wald-Wild. In der Tat kann das Reh in gewissen Regionen und unter gewissen Umständen die natürliche Verjüngung des Waldes beeinträchtigen. Um den Einfluss des Rehs besser abschätzen zu können wird seit 2003 ein Monitoring der Wildverbissrate durchgeführt.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Seite «Wildtierschäden am Wald», die sich dieser Problematik widmet.
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Link zu den anderen Seiten des Amts
- Management und Überwachung der Säugetiere
- Management und Überwachung der Säugetiere und Vögel im Kanton Freiburg
- Terrestrische Fauna
- Homepage der Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
- Homepage des Amts für Wald und Natur (WNA)
- Wichtigste kantonale Gesetzesbestimmungen Terrestrische Fauna und Jagd
- Eidgenössische Gesetzesbestimmungen Terrestrische Fauna und Jagd
Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Elias Pesenti
Amt für Wald und Natur
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez
Tel. 026 305 23 30
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