Die Ausbildung zur Fachperson Gesundheit (FaGe) gemäss Art. 32 BBV ermöglicht es Berufsleuten ohne entsprechenden EFZ-Titel, die aber bereits über gute Praxiserfahrung verfügen, wie die FaGe-Lernenden den Unterricht zu besuchen mit dem Ziel, sie bei der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zu unterstützen und ihr EFZ zu erlangen.
Alle Details zur Ausbildung zur FaGe gemäss Art. 32 BBV finden Sie im untenstehenden Datenblatt. Die anderen Dokumente und Links auf dieser Seite und auf der Hauptseite zum Beruf FaGe bieten Ihnen ebenfalls weitere Informationen.