Die Finanzdirektion (FIND) sorgt über ihre Dienststellen für einen effizienten Umgang mit den staatlichen Mitteln, namentlich den Finanz-, Personal-, Steuer- und Informatikressourcen. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören auch die amtliche Vermessung und die korrekte Grundbuchführung. Das Finanzinspektorat und die Pensionskasse des Staatspersonals sind der FIND administrativ zugewiesen.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen der Finanzdirektion sind das Gesetz vom 16. Oktober 2001 über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG).
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Dokument
Tätigkeitsbericht der Finanzdirektion 2021