Verordnung über Mobbing, sexuelle Belästigung und zwischenmenschliche Probleme (MobV)
Diese Verordnung über Mobbing, sexuelle Belästigung und zwischenmenschliche Probleme am Arbeitsplatz (MobV), gilt für das gesamte dem Gesetz über das Staatspersonal unterstehende Personal, mit dieser Verordnung setzt der Staatsrat ein Zeichen für deren Bekämpfung (Art. 130 des Gesetzes über das Staatspersonal, StPG).
Informelles Verfahren im Rahmen von Konflikten, Mobbing oder sexueller Belästigung
Die MobV, welche für das Personal des Staates Freiburg bestimmt ist, führt ein "informelles" Verfahren bei Konflikten, Mobbing oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ein.
MobV und paritätische Aufsichtskommission (MobV-Kommission)
Die MobV-Kommission ist eine paritätische Aufsichtskommission, welche sich aus neun Mitgliedern zusammensetzt.