Verordnung über Mobbing, sexuelle Belästigung und zwischenmenschliche Probleme (MobV)
Diese Verordnung über Mobbing, sexuelle Belästigung und zwischenmenschliche Probleme am Arbeitsplatz (MobV), gilt für das gesamte dem Gesetz über das Staatspersonal unterstehende Personal, mit dieser Verordnung setzt der Staatsrat ein Zeichen für deren Bekämpfung (Art. 130 des Gesetzes über das Staatspersonal, StPG).
- Die MobV trat am 1. Juli 2016 in Kraft.
- Für das gesamte Personal des Staates Freiburg, das dem StPG untersteht.
- Die Beratungsstelle Espace Gesundheit-Soziales führt durch das informelle Verfahren im Rahmen von Belästigungs- und Konfliktmanagement am Arbeitsplatz.
- Die Beratungsstelle Espace Gesundheit-Soziales diskutiert mit Ihnen verschiedener Interventionsstrategien: Kontakt mit den Vorgesetzten und HR-Verantwortlichen, Einleitung eines formellen Verfahrens, Weiterverweisung an eine andere Fachstelle, Mediation, kostenlose Rechtsberatung bei einem/einer externen Rechtsanwalt-anwältin.
- Formalisiert die Funktion Vertrauenspersonen, welche von den Berater-innen der Beratungsstelle Espace Gesundheit-Soziales wahrgenommen wird.
- Implementation einer Paritätischen Aufsichtskommission für die Tätigkeit der Beratungsstelle Espace Gesundheit-Soziales (MobV-Kommission).
Informelles Verfahren im Rahmen von Konflikten, Mobbing oder sexueller Belästigung
Die MobV, welche für das Personal des Staates Freiburg bestimmt ist, führt ein "informelles" Verfahren bei Konflikten, Mobbing oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ein.
In diesem Zusammenhang begleitet die Beratungsstelle Espace Gesundheit-Soziales die Mitarbeitenden des Staates Freibug in ihrer schwierigen Situation. Reaktiviert ihre persönlichen Ressourcen, um die aufgetretenen Schwierigkeiten zu bewältigen, indem sie ihre Erwartungen und Bedürfnisse klären und eventuell eine Bedürfnisanalyse durchführen. Weiter werden die bereits durchgeführten Schritte (z.B. Kontakt mit den Vorgesetzten) besprochen. Nach dieser Analyse werden die verschiedenen Optionen aufgezeigt und diskutiert. Diese könnten sein:
- Individuelle Begleitung
- Gespräche mit den Vorgesetzten oder des HR-Verantwortlichen
- Mediation
- Beratung durch einen externe/n Vertrauensanwalt/-in
- Information bezüglich den Dienstleistungen der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienfragen (GFB) bei sexueller Belästigung.
Wir weisen darauf hin, dass die Beratungsstelle Espace Gesundheit-Soziales nicht befugt ist, Untersuchungen durchzuführen oder ein formelles Verfahren zu eröffnen.
MobV und paritätische Aufsichtskommission (MobV-Kommission)
Die MobV-Kommission ist eine paritätische Aufsichtskommission, welche sich aus neun Mitgliedern zusammensetzt.
- Paritätische Aufsichtskommission für die Tätigkeit der Beratungsstelle Espace Gesundheit-Soziales:
- sie überwacht die reibungslose Funktionsweise des Dispositivs im Bereich Mobbing und sexuelle Belästigung, wird über die Statistiken, die Typologie und die Lösungsarten der Fälle informiert sowie über die anonymisierten Ergebnisse der Zufriedenheitsumfragen.
- sie übermittelt dem Staatsrat einen Bericht über die Effektivität des Dispositivs und/oder die Umsetzung von Präventions- und Weiterbildungsmassnahmen.
- Sie bearbeitet weder konkrete Situationen noch greift sie in diese ein.
- Sie besteht aus neun Mitgliedern:
- einem Präsident
- vier Personalvertreter/innen
- vier Vertreter/innen des Arbeitgebers Staat.