Das Grundbuchamt(GBA) führt ein offizielles Register mit Eintragungen über die privaten Rechte an Grundstücken und bezweckt die Erhaltung und Bekanntmachung solcher Rechte. Das Prinzip der öffentlichen Einsichtnahme ins Grundbuch ermöglicht allen interessierten Personen, sich über diese Rechte zu informieren. Als Steuerbehörde erhebt das GBA verschiedene mit Grundstückgeschäften zusammenhängende Steuern.
Das Grundbuch des Kantons Freiburg ist aufgeteilt in sieben dezentral organisierte Grundbuchämter. Das Grundbuch ist das Register über die Grundstücke und die an diesen bestehenden privaten Rechte und Lasten (z.B. Dienstbarkeiten oder Grundpfandrechte).
Das Grundbuch ist nicht ein einzelnes Verzeichnis, sondern es besteht aus dem Tagebuch (in dem die Grundbuchanmeldungen nach der Reihenfolge ihres Eingangs eingeschrieben werden), dem Hauptbuch (d.h. der Gesamtheit aller Grundbuchblätter), den auf der amtlichen Vermessung beruhenden Plänen, den Belegen (Kauf-, Dienstbarkeitsverträge usw.) und den Hilfsregistern (Gläubiger-, Eigentümerregister).
Das schweizerische Grundbuch ist grundstücksbezogen aufgebaut (sog. Realfoliensystem, d.h. pro Grundstück wird ein Grundbuchblatt angelegt).