Der Staatsrat hat dem vom Grossen Rat im vergangenen August teilweise gutgeheissenen Auftrag 2020-GC-57 «Prämie für das Staatspersonal an der Front im Kampf gegen Covid-19: ein Dankeschön, von dem unsere Wirtschaft direkt profitiert» Folge gegeben.
Zahlreiche Staatsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter haben einen unermüdlichen Einsatz im Kampf gegen Covid-19 geleistet und tun dies auch weiter. Angesichts des Ausmasses der zweiten Pandemiewelle hat die Regierung entschieden, die vom Parlament beschlossene Prämie denjenigen Personen auszuzahlen, die an vorderster Front stehen, das heisst dem Personal des HFR und dem Pflegepersonal in den Heimen.
Alle mit Stand am 30. November 2020 beim HFR Angestellten sollen einen Kariyon-Gutschein im Wert von bis zu 500 Franken im Verhältnis zu ihrem Beschäftigungsgrad erhalten. Der Staat wird mit etwas über 1,4 Millionen Franken für die Finanzierung aufkommen. Zur Erinnerung: Über die vom Staat unterstützte Plattform Kariyon können Gutscheine erworben werden, die in fast 1800 Geschäften im Kanton Freiburg eingelöst werden können.
Was die Angestellten in den Heimen betrifft, so wird sich der Staat wie im Grossen Rat angekündigt an der Finanzierung einer Prämie im gesetzlich vorgesehenen Umfang beteiligen, das heisst 45% von maximal 500 Franken für das Pflegepersonal. Diese Zahlung ist also abhängig von einem Entscheid, den die Pflegeheime und ihre Rechtsträger selber treffen müssen.
Das HFR gewährt drei zusätzliche Urlaubstage
Im Bewusstsein um die belastenden und schwierigen Arbeitsbedingungen, die sich unmittelbar auf das Berufs- und Privatleben ihrer Angestellten ausgewirkt haben, haben Verwaltungsrat und Leitung des HFR ebenfalls beschlossen, dies entsprechend zu würdigen. Als Dankeschön für dieses Engagement im ganzen Spital haben sie sich dafür entschieden, dem gesamten Personal eine Erholungspause in Form von drei zusätzlichen Urlaubstagen zu gewähren. Diese Urlaubstage werden den am 30. November 2020 unter Vertrag stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährt, und ihr Bezug ist zeitlich nicht begrenzt.