Der Staatsrat nimmt Kenntnis vom Bericht über das Audit der Finanzinformationen des freiburger spitals (HFR) und vom Bericht zur Analyse der vom HFR gewährten Anstellungsgehälter. Die beiden vom Finanzinspektorat zwischen Februar und Juni 2018 durchgeführten Audits, die der Staatsrat in ungekürzter Fassung veröffentlicht, zeigen ein erhebliches Verbesserungspotenzial auf. Sie enthalten ausserdem spezifische Empfehlungen für ein Finanzmanagement des HFR, das den Erfordernissen einer Einrichtung dieser Grössenordnung entspricht.
Kaum brauchbare Kostenrechnung
Das HFR erhielt 2015 eine Zertifizierung seiner Kostenrechnung. Die detaillierte Analyse des Finanzinspektorats zeigt jedoch, dass diese nicht als eigentliches Managementtool eingesetzt wird und nur schwer verwertbare Ergebnisse liefert. Sie ist lediglich ein Sammelgefäss für Daten aus zahlreichen unterschiedlichen Quellen, die weder verifiziert noch harmonisiert werden, was zu signifikanten und unerklärbaren Abweichungen von einem Jahr zum andern führt. Ausserdem ergab das Audit, dass das HFR seine Kostenrechnung nur einmal jährlich im zweiten Quartal des Folgejahres abschliesst. Das Finanzinspektorat empfiehlt die Einführung eines Zwischenabschlusses per 30. Juni jeden Jahres, so dass die Kostenrechnung wirklich als Managementtool eingesetzt und der HFR-Verwaltungsrat die Ergebnisse antizipieren und bei unbefriedigenden Situationen während des Jahres korrigierend eingreifen kann.
Mangelhafter Budgetprozess und unzureichende Investitionsplanung
Das Finanzinspektorat hat festgestellt, dass der Verwaltungsrat des HFR das Betriebsbudget 2018 erst im Januar 2018 bestätigt hat. Die Budgetaufstellung durch die Direktion des HFR folgt keinem formalisierten Verfahren, das die einzelnen Rollen und Veranwortlichkeiten sowie einen Zeitplan festlegt. Das HFR stützt sich bei der Budgetaufstellung im Wesentlichen auf die Kenntnisse und Fähigkeiten seiner Direktion Finanzen. Die Fachabteilungen werden dabei wenig einbezogen. In der Budgetierung des Personalaufwands, der 70% der Betriebskosten des HFR ausmacht, sind daher grosse Ungenauigkeiten festzustellen. Auch bei der Investitionsplanung besteht erhebliches Verbesserungspotenzial: Das HFR verfügt zwar über eine Bestandesaufnahme des Investitionsbedarfs, aber nicht über einen Investitionsplan oder eine Studie über die Finanzierungsmöglichkeiten.
Das HFR ist bei den Gehältern für gewisse Funktionen grosszügiger als die kantonale Zentralverwaltung
Die Analyse der vom HFR gezahlten Gehälter wurde vom Amt für Personal und Organisation (POA) für das Finanzinspektorat durchgeführt. Es wurden insgesamt 159 Anstellungsdossiers aus den Jahren 2016 und 2017 geprüft, 108 betrafen den Bereich Pflege und 51 administrative und technische Funktionen. Das POA stellt fest, dass fast in der Hälfte der Fälle das Pflichtenheft fehlte. Ausserdem gibt es einige Fälle, in denen die Funktion nach Pflichtenheft nicht mit der Aufgabenbeschreibung übereinstimmt. Mit Blick auf die Aufgabenbeschreibung hätte das POA eine Referenzfunktion - und damit einen niedrigeren Lohn zugewiesen. Diese Feststellung gilt für den administrativen und technischen Bereich. Für den medizinischen Bereich hat das POA nichts Besonderes festgestellt.
Relevanz der Kostenrechnung für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) und die anderen Leistungen
Das Finanzinspektorat hat im Rahmen seiner Arbeit ausserdem die Umsetzung der Empfehlungen kontrolliert, die es im Rahmen des im Januar 2018 estellten Berichts über die Relevanz der Kostenrechnung für die gemeinwirtschaftlichen und die anderen Leistungen abgegeben hatte. Das Finanzinspektorat stellt fest, dass das HFR in Zusammenarbeit mit den betroffenen Instanzen, namentlich der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD), die Umsetzung dieser Empfehlungen in Angriff genommen hat. Für die noch nicht umgesetzten Empfehlungen, die Teil des vom Finanzinspektorat für das HFR empfohlenen umfassenden Verbesserungsprozesses sind, wurden neue Fristen gesetzt.
Bis Ende August 2018 erwartete Massnahmen
Generell stellt der Staatsrat fest, dass die Schlussfolgerungen der Berichte das Finanzmanagement des HFR in Frage stellen, und sieht seine Zweifel bestätigt. Er erwartet vom neuen Generaldirektor unverzüglich operative Sofortmassnahmen und fordert den Verwaltungsrat auf, ihm bis Ende August 2018 die Massnahmen zu unterbreiten, die er zu ergreifen gedenkt, und einen Umsetzungszeitplan vorzulegen. In Bezug auf die Governance des HFR erinnert der Staatsrat daran, dass eine Gesetzesänderung gegenwärtig in der Vernehmlassung ist. Damit sollen die Fachkompetenzen im Verwaltungsrat des HFR und seine strategische Steuerungsfunktion für das HFR gestärkt werden.
Die Kontrolle der Umsetzung der Empfehlungen durch das HFR wird vom Finanzinspektorat im Rahmen seines Mandats sowie von der GSD wahrgenommen.