- Notwendigkeit eines neuen Vorsorgeplans für die PKSPF
Im März 2018 legte der Vorstand der PKSPF dem Staatsrat einen Bericht vor und forderte ihn zum Handeln auf, um den Fortbestand der Pensionskasse zu sichern, die mit zwei Herausforderungen konfrontiert ist. Die erste Herausforderung besteht in der steigenden Lebenserwartung und der damit einhergehenden Verschlechterung des Verhältnisses Aktive/Rentner, die zweite Herausforderung betrifft die sinkenden Renditeerwartungen auf den Finanzmärkten.
Nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge muss die PKSPF für ihre Gesamtverpflichtungen bis im Jahr 2052 einen Mindestdeckungsgrad von 80 % erreichen. Die Projektionen zeigen, dass diese Vorgabe nicht erfüllt werden kann, wenn nichts unternommen wird.
- Breit abgestützte//angelegte Vernehmlassung und Gespräche
Im Sommer 2018 unterbreitete die Delegation des Staatsrats für Personalfragen ihre Vorschläge den Personalverbänden, die ihrerseits ihre Forderungen bekanntgaben. Am 28. November 2018 wurde der Gesetzesvorentwurf in die Vernehmlassung geschickt, der den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat sowie drei Varianten von Übergangsmassnahmen für die Versicherten beinhaltete.
In Anbetracht der Forderungen der Personalverbände und generell der Vernehmlassungsergebnisse wurde im Frühling 2019 eine Variante als Arbeitsgrundlage für die weiteren Gespräche gewählt. Diese umfasste steigende Gutschriften (Sparkapital), eine Beschränkung der Renteneinbusse auf 15 % sowie Übergangs- und Kompensationsmassnahmen ab dem Alter von 45 Jahren. Die Mehrheit der angehörten Stellen stand der Rekapitalisierung ablehnend gegenüber, weshalb schliesslich davon abgesehen wurde.
Von Juli bis September 2019 konnten die Personalverbände an verschiedenen Gesprächen mit der Delegation des Staatsrats für Personalfragen ihren Standpunkt darlegen, und es wurden auch neue Berechnungen gefordert.
- Vom Staatsrat gewählte Variante
Nach Abschluss der Gespräche hat der Staatsrat unter Berücksichtigung der abgegebenen Stellungnahmen Position bezogen. Die Lösung, für die er sich entschieden hat, basiert auf steigenden Gutschriften und begrenzt die Renteneinbussen auf 9,5 %: Sie sieht eine paritätische Erhöhung des Beitragssatzes (+1 % Arbeitgeber / + 1 % Arbeitnehmende) sowie Übergangs- und Kompensationsmassnahmen ab dem Alter von 45 Jahren vor mit einem einmaligen Arbeitgeberbetrag von 380 Millionen Franken. Weiter ist eine Lohnerhöhung von 0,25 % vorgesehen.
Um die Auswirkungen dieser Reform auf die niedrigsten Löhne abzufedern, wurde eine Untergrenze eingeführt. Für die mit Polizeigewalt ausgestatteten Beamtinnen und Beamten (Polizistinnen und Polizisten, Fachleute Justizvollzug, Wildhüter/innen-Fischereiaufseher/innen …) konnte eine grundsätzliche Einigung im Hinblick auf eine Kapitalauszahlung erzielt werden, um die Einbussen aufgrund der obligatorischen Pensionierung mit 60 zu mildern.
Mit dem neuen Gesetz kann die PKSPF im Pensionsplan ausserdem mehrere Vorsorgepläne zur freien Wahl vorsehen, damit die Versicherten ihre Altersleistungen aufbessern können, wie es die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer gewünscht hatte.
- Aktualisierung des Online-Rentenrechners
Die Versicherten können mit dem Online-Rentenrechner ihre Renten nach der beschlossenen Variante berechnen, sobald der Staatsrat die Botschaft zum Gesetzesentwurf verabschiedet hat (im Prinzip ab Mitte November).
- Nächste Etappen
Der Grosse Rat wird voraussichtlich im Frühling 2020 über die Vorlage beschliessen. Wie dies die Kantonsverfassung vorschreibt, unterliegt dieser Gesetzesentwurf dem obligatorischen Finanzreferendum. Der neue Vorsorgeplan der PKSPF sollte am 1. Januar 2022 in Kraft treten.