Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals sieht den Wechsel vom Leitstungs- zum Beitragsprimat vor. Vorgesehen sind auch Übergangsmassnahmen zur Abfederung der Auswirkungen auf die Renten der älteren Angestellten. Wie von den Personaverbänden gewünscht, beruht die Vorlage des Staatsrats auf einer Skala mit steigenden Gutschriften.
Eine ausgewogene Lösung für geringere Renteneinbussen
Mit der gewählten Lösung lassen sich die Renteneinbussen für die über 45-Jährigen im Referenzalter von 64 Jahren auf 9,5% begrenzen. Vorgesehen sind eine paritätische Beitragssatzerhöhung (+ 1 % Arbeitgeber / + 1 % Arbeitnehmer) sowie Übergangs- und Kompensationsmassnahmen für die Versicherten ab 45. Diese Massnahmen sollen mit einer Zahlung des Arbeitgebers in Höhe von 380 Millionen Franken finanziert werden. Weiter soll den Staatsangestellten ab 2021 eine Lohnerhöhung um 0,25 % gewährt werden. Mit dem neuen Gesetz kann die PKSPF im Pensionsplan übrigens auch mehrere Vorsorgepläne zur freien Wahl vorsehen, damit die Versicherten ihre Altersleistungen aufbessern können, was von einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilenehmerinnen und -teilnehmer gewünscht worden war.
Für die mit Polizeigewalt ausgestatteten Beamtinnen und Beamten (Polizei, Gefängnisse, Wildhut usw.) wurde eine grundsätzliche Einigung im Hinblick auf eine Kapitalauszahlung zur Minderung der Einbussen aufgrund der obligatorischen Pensionierung mit 60 Jahren erzielt. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird es diesbezüglich noch Gespräche mit den Personalverbänden über die Modalitäten der Kompensation und die Kostenübernahme brauchen.
Massnahmen zur Abfederung der Reformauswirkungen
In Anbetracht der absehbaren Renteneinbussen mit dem neuen Vorsorgeplan muss der Arbeitgeber Staat damit rechnen, dass sich eine Reihe von Personen, die vor Inkrafttreten der Änderungen das 58. Lebensjahr vollendet haben, vorzeitig pensionieren lassen, um noch von den Bedingungen des bisherigen Pensionsplans zu profitieren. Die frei gewordenen Stellen müssen in diesem Fall neu besetzt werden, und in gewissen Funktionen, insbesondere im Unterrichtswesen, könnte es zu einem Personalmangel kommen. Der Staatsrat hat hier schon Massnahmen getroffen und ab 2019 die Aufnahmekapazität der Pädagogischen Hochschule um 10 Studienplätze pro Jahr erhöht, wozu ab 2020 weitere 40 Studienplätze pro Jahr kommen sollen. Eine präzisere Nachfolgeplanung sowie die Umsetzung der neuen Personalpolitik sollen mit dazu beitragen, dass der Staat ein attraktiver Arbeitgeber bleibt.
Bei Ablehnung der Vorlage
Sollte die Vorlage vom Grossen Rat oder vom Stimmvolk abgelehnt werden, sähe sich der Pensionskassenvorstand gezwungen, rasch Massnahmen zur Sanierung der PKSPF nur über die Leistungen zu treffen. Im Sommer 2019 hat der Pensionskassenvorstand geprüft, was in einem solchen Fall unternommen werden soll. Er ist in seinen Berechnungen von einem technischen Zins (TZ) von 2,25 % ausgegangen, also vom für den Primatwechsel nach den jetzigen Beschlüssen geltenden Zinssatz. Damit käme es zu Renteneinbussen von durchschnittlich 14,1 % bzw. maximal 19,3 % für die 55- bis 59-Jährigen. Sehr wahrscheinlich muss aber der TZ auf 1,75 % gesenkt werden, womit es zu einer maximalen Renteneinbusse von 28,1 % für die 50- bis 54-Jährigen käme.
Rentenrechner
Der Rentenrechner ist aktualisiert worden. Die Versicherten können berechnen, wie sich die Reform auf ihre künftige Alterspension auswirkt. Der Rentenrechner ist unter folgender Adresse aufgeschaltet: www.fr.ch/rentenrechner.
Weiter sind sämtliche Informationen über das Revisionsvorhaben, unter anderem auch ein Informationsvideo sowie Antworten zu häufig gestellte Fragen, ebenfalls auf der Website der PKSPF unter folgender Adresse aufgeschaltet: www.fr.ch/vorsorge.
Nächste Etappen und Termine
Gemäss Zeitplan wird das Geschäft an den Grossen Rat überwiesen, der dieses umgehend behandelt. Wird das Gesetz vom Grossen Rat gutgeheissen, so wird es gemäss Kantonsverfassung dem Volk zur Abstimmung unterbreitet und dürfte im Fall der Annahme am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Dokumente
Pressekonferenz PKSPF / 18. November 2019
Zu den früheren Medienmitteilungen
- 25. September 2019: Revision des Vorsorgeplans der PKSPF: Der Staatsrat trifft seine Wahl nach Gesprächen mit den Sozialpartnern
- 28. November 2018: Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals
- 14. Juni 2018: Revision des Vorsorgeplans der Pensionskasse des Staatspersonals (PKSPF)