Hauptsächliche Änderungen:
- Verkürzung der Probezeit (auf sechs Monate) und Aufhebung der offiziellen Anerkennung als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.
- Frühere Gewährung des Dienstaltersgeschenks, erstmalige Ausrichtung neu nach 10 Dienstjahren beim Staat.
- Verlängerung bereits bestehender Urlaube wie Vaterschaftsurlaub (Verlängerung auf zehn Tage) und Adoptionsurlaub (zwölf Wochen für alle Staatsangestellten, unabhängig von ihrem Geschlecht).
- Einführung neuer Urlaube wie eines Urlaubs für pflegende Angehörige (bei Krankheit oder Unfall eines Familienmitglieds) und eines Betreuungsurlaubs bei schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung eines Kindes.
- Gewährung einer Besitzstandentschädigung für über 55-jährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Zuge einer Reorganisation in ihrem Amt in eine andere Funktion wechseln und eine schlechter bezahlte Stelle annehmen müssen.
- Einführung einer notwendigen Rechtsgrundlage im Hinblick auf die Ausarbeitung einer Verordnung über die Beschwerlichkeit sowie einer Prämienregelung.
- Anpassung des ordentlichen Kündigungsverfahrens mit der Aufhebung der Pflicht zu einer formellen Personalbeurteilung vor der Einleitung eines Kündigungsverfahrens und damit einhergehend Aufhebung des Wiedererwägungsverfahrens, selbstverständlich unter Wahrung der Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. September 2020. Das parlamentarische Verfahren wird dann 2021 beginnen und die Revision soll voraussichtlich im Juli 2021 oder Januar 2022 in Kraft treten.