Quick Links
Krankenkassenwechsel: Sich bewusst entscheiden
Die Krankenkassenprämien für Erwachsene steigen im Kanton Freiburg im nächsten Jahr um durchschnittlich 6.8%, bei den jungen Erwachsenen um 5.6% und bei den Kindern um 7.0%.
Wie jedes Jahr steht es den Versicherten frei, ihre Krankenkasse für die Grundversicherung, deren Leistungen überall gleich sind, zu wechseln.
Welche Fragen sollte ich mir stellen, bevor ich die Krankenkasse wechsle? Wie soll ich vorgehen? Wo finde ich Informationen? Welches sind die Kündigungsfristen? Das Gesundheitsamt gibt Ihnen nachfolgend Antworten auf diese Fragen, sodass Sie Ihre Situation zuerst analysieren und sich dann bewusst entscheiden können.
Krankenkassenwechsel für die Grundversicherung: Vorgehen in fünf Schritten
Infographik "Krankenkassenwechsel: so geht's"
Der Krankenkassenwechsel für die Grundversicherung ist ein im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) festgehaltenes Recht. Um dieses zu garantieren, bieten alle Krankenkassen die gleichen Leistungen an. Sie sind verpflichtet, alle Versicherten aufzunehmen, die dies wollen; dabei dürfen sie keine Informationen über den Gesundheitszustand der betreffenden Person verlangen. Jede versicherte Person kann die Krankenkasse wechseln, unabhängig davon, wie alt sie ist oder ob sie in medizinischer Behandlung ist.
Einzige Einschränkung für den Krankenkassenwechsel: Versicherte, die mit der Prämienzahlung in Verzug sind, können grundsätzlich die Krankenkasse nicht wechseln, bevor sie die Gesamtheit ihrer Prämien bezahlt haben.
1. Berechnen und vergleichen Sie Ihre Prämien
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bietet eine Software zur Prämienberechnung an: www.priminfo.admin.ch/de/praemien
Das BAG stellt während den Bürozeiten ebenfalls eine Hotline zu Verfügung :
058/464.88.01
NB: Die Krankenkasse für die Grundversicherung muss nicht zwingend die gleiche sein, wie die für die Zusatzversicherungen.
2. Wählen Sie eine Franchise, ein Modell und ein Vergütungssystem
Eine erwachsene versicherte Person hat die Wahl zwischen Franchisen in Höhe von 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000, oder 2'500 Franken pro Jahr (Kinder : 0, 100, 200, 300, 400, 500 oder 600 Franken pro Jahr).
Es gibt zwei Vergütungssysteme: wählen Sie Ihr Vergütungssystem je nachdem, ob Sie möchten, dass Ihre Medikamente der Apotheke direkt vergütet werden (Tiers payant) oder ob Sie der Apotheke den Betrag vorschiessen (Tiers garant).
3. Verlangen Sie bei mehreren Krankenkassen Offerten (nach Wunsch)
NB: Präzisieren Sie, dass Sie die Grundversicherung wechseln möchten und geben Sie an, ob Sie eine Unfalldeckung wünschen (der Arbeitgeber deckt die Unfallsrisiken ab 8 Stunden pro Woche). Sie können sich auch bei einem neuen Krankenversicherer anmelden, ohne davor eine Offerte beantragt zu haben, namentlich dann, wenn Ihnen die bereitgestellten Informationen reichen, um Ihre Wahl zu treffen.
4. Melden Sie sich bei der Krankenkasse Ihrer Wahl
Jeder Versicherer in Ihrer Region ist verpflichtet, Sie ohne jegliche Einschränkungen aufzunehmen. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist wohlgemerkt der Prämienpreis. Trotzdem berücksichtigen einige Personen auch die Qualität des Kundendienstes oder das Rückerstattungssystem der Krankenversicherungen. Einige Versicherer wenden in Bezug auf die Apotheken z. B. das System des «tiers garant» an, d. h., dass die versicherte Person das Geld für die Bezahlung ihrer Medikamente in der Apotheke vorschiessen muss, bevor es ihr von der Krankenkasse rückerstattet wird.
5. Kündigen Sie Ihre Versicherung rechtzeitig
Für einen Krankenkassenwechsel für die Grundversicherung per 1. Januar können Sie Ihre Grundversicherung bis zum 30. November kündigen (das Schreiben muss spätestens am 30. November bei der Krankenkasse eintreffen). Machen Sie dies schriftlich und wenn möglich mit einem eingeschriebenen Brief.
Wichtig: Sie können Ihre Krankenkasse (Grundversicherung) kündigen, bevor Sie eine Bestätigung der neuen Versicherung erhalten haben. Dies bezieht sich auf keinen Fall auf die Zusatzversicherung.
Diverse Informationsquellen
Öffentliche Informationsveranstaltungen :
- Räumlichkeiten Freiburg für alle, Rue du Criblet 13, in Freiburg, in Zusammenarbeit mit der Patientenstelle Westschweiz
- Montag 28. Oktober 2024 von 9 Uhr bis 12 Uhr
-
Kostenloser Workshop von frauenraum
«Assurance maladie LAMal» (Krankenversicherung KVG), 4. November 2024, 13.30 bis 15.30 Uhr. Der französischsprachige Workshop behandelt die Themen Verstehen und Vergleichen der Angebote der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz, Krankenkassenwechsel, Prämienverbilligungen und Sparmöglichkeiten mit Anne-Marie Guinnard, Sozialarbeiterin, Sozialversicherungs-Fachfrau.
Mehr Infos zum Wechsel der Kasse für die Grundversicherung und der Zusatzversicherungen
Website BAG
Hotline BAG : 058/464.88.01
Informationen über die kantonalen Beiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien
Mehr Infos über die Gewährung von Prämienverbilligungen und den Krankenkassenwechsel für Personen, die bereits Verbilligungen erhalten, können auf der Website der KSVA www.caisseavsfr.ch oder unter 026 305 45 01 (Deutsch) und 026 305 45 00 (Französisch) bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse während der Bürozeiten bezogen werden.
Bei Fragen zur Prämienverbilligung: Website KSVAWeitere Informationsquellen
(Die nachfolgende Liste ist nicht vollständig. Das GA ist nicht verantwortlich für die Informationen der Einrichtungen und Organisationen).
Patientenstelle Freiburg/Westschweiz
Rte de la Fonderie 2
Postfach 1437
1701 Freiburg
Telefonauskunft :
Donnerstag, 09.00 bis 11.00 Uhr
Dienstag, 17.00 bis 19.00 Uhr
Tel. 079 197 21 15