Kranken- und Unfallversicherung
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Nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) muss sich jede in der Schweiz wohnhafte Person für die Krankenpflege versichern. Versicherte oder Familien, deren anrechenbares Einkommen die vom Staatsrat festgesetzten Grenzen nicht erreicht, haben Anspruch auf eine Prämienverbilligung.
Herausgegeben von Amt für Gesundheit
Letzte Änderung: 09.12.2024