Impfung gegen COVID-19
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt eine Impfdosis gegen COVID-19 im Herbst/Winter nur für gefährdete Personen: Alle Personen ab 65 Jahren und Personen ab 16 Jahren mit hohem Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung aufgrund einer Vorerkrankung, von Trisomie 21 oder einer Schwangerschaft. Im Kanton Freiburg sind an die neue Virusvariante Omikron JN.1 angepasste Impfstoffe verfügbar.
Die Impfung ohne ärztliche Empfehlung (Reise, persönliche Gründe) ist weiterhin in den Apotheken des Kantons (Liste der Apotheken, die Impfung gegen COVID-19 anbieten). Grundsätzlich gehen alle Impfungen, die in der Apotheke durchgeführt werden, gemäss den geltenden Tarifen zu Lasten der geimpften Person.
Informationen zur Covid-19-Impfung
Achtung: Die kantonalen Impfstellen haben ihre Türen am 22. Dezember 2023 geschlossen und die Impfung an die regulären Strukturen übergeben. Ab dem 1. Januar 2024 übernimmt der Bund keine Kosten mehr für Impfungen, die in Apotheken durchgeführt werden, auch nicht für gefährdete Personen.
Wenn Sie zu den gefährdeten Personen gehören, müssen Sie sich an Ihre Ärztin/Ihren Arzt wenden.
Häufig gestellte Fragen FAQ
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In diesem Herbst/Winter wird die Auffrischungsimpfung nur gefährdeten Personen empfohlen. Gefährdete Personen unter 65 Jahren brauchen für die Impfung eine ärztliche Verordnung.
Gefährdete Personen:
- Personen ab 65 Jahren
- Personen ab 16 Jahren mit bestimmten chronischen Krankheiten
- Personen ab 16 Jahren mit Trisomie 21
- Schwangere
Die Auffrischimpfung erfolgt mit den neuen bivalenten Impfstoffen von Moderna und Pfizer.
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Das BAG (Bundesamt für Gesundheit) und die EKIF (Eidgenössische Kommission für Impffragen) geben aufgrund der hohen Immunität in der Bevölkerung in diesem Pandemie-Stadium keine Empfehlung für eine Impfung gegen COVID-19 ab, ausser für besonders gefährdete Personen.
Allen noch ungeimpften besonders gefährdeten Personen* wird empfohlen, sich an ihre behandelnde Ärztin/ihren behandelnden Arzt zu wenden.
* Personen im Alter von über 65 Jahren, Personen über 16 Jahren mit hohem Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung aufgrund einer Vorerkrankung, Personen mit Trisomie 21 oder Schwangere.
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Dank dem Impfstoff kann der Körper eine speziell gegen das Virus gerichtete Immunabwehr aufbauen. Sobald der Körper dem Virus ausgesetzt ist, kann er es mit seiner Immunabwehr bekämpfen und die Krankheitssymptome mildern. Die Impfung wirkt in gleicher Weise auf das Immunsystem wie das Virus, ohne jedoch die Krankheit zu verursachen.
Es gibt mehrere Impfstofftypen gegen das Coronavirus.
Mehr dazu:
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Die Impfung war unerlässlich, um eine gute Herdenimmunität zu erreichen. Jetzt sind nur noch gefährdete Personen (VP) ab 16 Jahren betroffen. Bei diesen gefährdeten Personen bietet eine Auffrischungsimpfung vorübergehend einen besseren Schutz vor schweren Krankheitsverläufen.
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Seit Herbst 2024 sind in der Schweiz neue Impfstoffe im Einsatz, die sowohl vor der Omikron-Variante JN.1 schützen als auch vor den Varianten BA.2.86 (KP.2 und KP.3).
Mehr Informationen zu Impfungen:
FAQ zu den Covid-19 Impfstoffen (swissmedic.ch)
Covid-19: Impfung (admin.ch)
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In der Schweiz braucht jeder Impfstoff eine Zulassung. Dazu muss er hohe Standards für Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität erfüllen. Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic hat die Impfstoffe gegen COVID-19 genau geprüft und zugelassen. Die mRNA-Impfstoffe (Moderna und Pfizer) sind auch sicher und wirksam bei Personen in höherem Alter, Personen mit chronischen Krankheiten sowie Schwangeren.
Seit Einführung wurden weltweit mehrere Milliarden Impfdosen gegen COVID-19 verabreicht; in der Schweiz waren es fast 18 Millionen Dosen!
Fachleute überwachen weiterhin die Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe. Der Nutzen einer Impfung muss die Risiken deutlich überwiegen. Nur dann wird diese Impfung in der Schweiz empfohlen.
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Durch die Impfung bildet der Körper Antikörper und sogenannte Gedächtniszellen. Kommt es nun zu einer Infektion mit dem Virus, wird der Körper dieses bekämpfen und das Erkrankungsrisiko deutlich senken.
Der Schutz gegen COVID-19 beginnt ungefähr zwei Wochen nach der Imfpung. Wie lange der Schutz anhält, ist nicht genau bekannt.
Der Schutz gegen COVID-19 beginnt ungefähr zwei Wochen nach der Imfpung. Wie lange der Schutz anhält, ist nicht genau bekannt, aber man weiss, dass der Schutz mit der Zeit abnimmt, insbesondere bei älteren Menschen oder Menschen, die an bestimmten chronischen Krankheiten leiden. Daher kann eine Auffrischungsdosis bereits sechs Monate nach der letzten Dosis (oder COVID-19-Infektion) empfohlen werden. Diese neue Dosis wird allen Personen ab 65 Jahren und gefährdeten Personen unter 65 Jahren auf Anraten ihres behandelnden Arztes empfohlen.
Wichtig: Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht. Manche Menschen erkranken trotz Impfung; mit der Impfung sind Sie aber sehr gut vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt.
* Personen im Alter von ≥ 16 Jahren mit hohem Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung aufgrund einer Vorerkrankung**, mit Trisomie 21 oder Schwangere (Impfung ab 2. Trimester)
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Folgenden Personen wird die COVID-19-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Moderna, Pfizer) nicht empfohlen:
- Personen mit einer schweren bestätigten Allergie auf einen Bestandteil der Impfstoffe, vor allem auf Polyethylenglykol (PEG); Personen, die in der Vergangenheit eine schwere allergische Reaktion (anaphylaktischer Schock oder Angioödem/Quincke-Ödem) auf eine Impfung gezeigt haben, müssen ihre Ärztin oder ihren Arzt kontaktieren und die Impfung abklären.
- Kindern unter 5 Jahren. Bis jetzt gibt es nicht genug Daten zur Impfung in diesem Alter.
- Schwangere im ersten Trimester müssen sich an ihre Frauenärztin oder ihren Frauenarzt wenden.
Bei hohem Fieber, Krankheit oder Unwohlsein müssen Sie die Impfung verschieben.
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Angesichts der Entwicklung der Pandemie wird Ihnen nun empfohlen, die Situation mit Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Gynäkologin/Ihrem Gynäkologen zu besprechen.
Achtung: Schwangere gelten als besonders gefährdete Personen, da sie ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe bei einer COVID-19-Infektion haben. Die Impfung erfolgt grundsätzlich ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel.
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Bei jeder Impfung kann es Nebenwirkungen geben, meistens sind sie jedoch schwach bis moderat und rasch vorbei. Sehr selten gibt es schwere Nebenwirkungen (z. B. eine schwere allergische Reaktion direkt nach der Impfung).
Folgende Nebenwirkungen können auftreten:
- allgemeine Symptome wie Schüttelfrost, Fiebergefühl oder leichtes Fieber;
- gerötete, schmerzende oder geschwollen Einstichstelle;
- Kopfschmerzen;
- Müdigkeit;
- Muskel- und Gelenkschmerzen;
- Übelkeit.
Diese Nebenwirkungen treten nach Impfungen häufig auf. Sie zeigen, dass der Körper den Impfschutz gegen die Krankheit aufbaut. Sie sind also in milder Form auch ein gutes Zeichen. Die Nebenwirkungen sind in der Regel nach 1 bis 3 Tagen vorbei. Zur Linderung kann bei Bedarf Paracetamol eingenommen werden. Bei einer allergischen Reaktion kommt es direkt nach der Impfung zum Beispiel zu einer starken Schwellung, Rötung, zu Juckreiz oder Atemnot. Wenden Sie sich bei solchen Symptomen sofort an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
In sehr seltenen Fällen wurden bei Personen ab 12 Jahren zeitnah nach der Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (in der Regel innerhalb von 14 Tagen) Entzündungen des Herzmuskels (Myokarditis) oder des Herzbeutels (Perikarditis) beobachtet, die meist mild waren und gut behandelt werden konnten. Typische Symptome einer Herzmuskelentzündung sind Brustschmerzen, Atemnot, Erschöpfungsgefühle und starkes Herzklopfen. Wenden Sie sich bei solchen Symptomen sofort an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Solche Entzündungen treten nach einer Infektion mit dem Coronavirus viel häufiger auf als nach der Impfung.
Abgesehen davon gibt es bisher keine Auffälligkeiten bezüglich schwerer Nebenwirkungen. Fachleute beobachten mögliche Hinweise genau.
Verdachtsmeldungen unerwünschter Wirkungen der Covid-19 Impfungen in der Schweiz – 29. Update
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Leichte Nebenwirkungen sind in der Regel nach wenigen Tagen vorbei. Haben Sie nach einer Woche immer noch Nebenwirkungen oder werden die Nebenwirkungen schlimmer? Fühlen Sie sich nach der Impfung über längere Zeit unwohl? Oder bemerken Sie ein paar Wochen nach der Impfung etwas Ungewöhnliches? Dann wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Sie oder er wird nach einer ersten Untersuchung diagnostizieren können, ob es sich um eine Nebenwirkung handelt oder ob die Symptome eine andere Ursache haben, und welche Massnahme getroffen werden muss.
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Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Impfung von Personen, für die eine Impfempfehlung vorliegt aufgrund eines erhöhten Risikos für einen schweren Krankheitsverlauf (gefährdete Personen). Sie unterliegt der Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt).
Impfungen aus Reise- oder anderen Gründen sind jedoch in einigen Apotheken gegen Bezahlung weiterhin möglich.
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Zusätzliche Leistungen können durch die Ärztin/den Arzt nach TARMED abgerechnet werden, wenn gefährdete Personen zusätzlich den Rat ihrer behandelnden Ärztin/ihres behandelnden Arztes einholen. Diese Leistungen werden von der OKP übernommen und unterliegen der Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt).
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Nein. Sie bekommen durch die Impfung kein COVID-19. Im Impfstoff gibt es keine Coronaviren.
Denn die mit den mRNA-Impfstoffen injizierte mRNA kann nicht durch einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest nachgewiesen werden. Das gilt auch für die Protein-Bestandteile in Proteinimpfstoffen. Die Tests weisen andere Komponenten des Virus nach.
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Durch die Impfung bildet der Körper Antikörper und sogenannte Gedächtniszellen. Kommt es nun zu einer Infektion mit dem Virus, wird Ihr Körper dieses bekämpfen und das Risiko eines schweren Verlaufs deutlich senken. Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht. Manche Menschen erkranken trotz Impfung. Dennoch steigert die Impfung die Chancen für einen milden Krankheitsverlauf massiv.
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Ja. Andere inaktivierte Impfstoffe (wie die Grippeimpfung) können gleichzeitg, vor oder nach einer COVID-19-Impfung verabreicht werden.
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Bei Fieber, Krankheit oder Unwohlsein müssen Sie die Impfung verschieben. Sie sollten den Impftermin aber nachholen, sobald Sie keine Symptome mehr haben.
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Auf Wunsch stellt Ihnen die Gesundheitsfachperson nach der Impfung einen Impfnachweis aus
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Die Einreisebestimmungen für fremde Länder fallen in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Staaten. Erkundigen Sie sich bei den Behörden Ihres Ziellandes nach den geltenden Bestimmungen.
Mehr dazu: HealthyTravel.ch – Healthy Travel
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Ein Eintrag ist nur sinnvoll in Ländern, die den Eintrag verlangen.
Wenn Sie einen Eintrag zu Ihrer COVID-19-Impfung im gelben Impfausweis möchten, senden Sie einen entsprechenden Antrag mit folgenden Angaben bzw. Beilagen: (1) Zielland/Zielländer; (2) gelbes Impfbüchlein mit Kontaktdaten und Passnummer; (3) Impfnachweise mit Lot-Nr. der verabreichten Impfungen (nicht Ihr COVID-Zertifikat!); (4) frankierter und adressierter Rückumschlag; an folgende Adresse:
Kantonsarztamt (KAA)
Gelber Impfausweis
Rte de Villars 101
1752 Villars-sur-GlâneDie Bearbeitung der Anträge dauert eine Woche. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet und die Unterlagen zurückgeschickt.
Wenn Sie in einer Arztpraxis oder Apotheke geimpft wurden, müssen Sie sich für den Eintrag an die Stelle wenden, die Sie geimpft hat.
Nützliche Links
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