Das Jobsharing ist eine Lösung, um Teilzeitstellen zu schaffen trotz einem a priori nicht reduzierbaren Pflichtenheft, z.B. für eine Funktion, die eine tägliche Anwesenheit verlangt, oder für Führungspositionen (auch Topsharing genannt). Zudem ist Jobsharing eine Möglichkeit, die Kompetenzen und Erfahrungen zweier Personen zu kombinieren, um damit allen Anforderungen einer Stelle entsprechen oder auch um eine schrittweise Nachfolge für eine Stelle organisieren zu können. Gleichzeitig reduziert die mit dem/der Arbeitspartner/in geteilte Verantwortlichkeit den Druck, vereinfacht die Stellvertretung und kann damit Arbeitsüberlastung und Burn-Out vorbeugen.
Insbesondere für Führungspositionen kann Jobsharing aus Sicht der Gleichstellung von Frau und Mann interessant sein, da es teilzeitarbeitenden Personen Zugang zu attraktiven Posten und Managementverantwortung ermöglicht.
Jobsharing umsetzen
Die Umsetzung eines Jobsharings erfordert eine vorgängige Analyse der Stelle, um ihre Eignung für diese Arbeitsform abzuklären. Zudem ist die Auswahl der Personen, die gemeinsam die Funktion ausüben, entscheidend, denn eine solche Funktionsweise ist nicht für jeden Persönlichkeitstyp geeignet. Schliesslich gilt es je nach Stelle die Aufteilung bestimmter Aufgaben, die Präsenzzeiten, den Austausch und die Verantwortungen jeder Person zu regeln, genauso wie das Vorgehen bei Stellvertretung und Weggang einer der Personen. Wegen der notwendigen Koordinations- und Austauscharbeit zwischen den Partner-inne-n ist häufig ein kumuliertes Arbeitspensum von über 100 % erforderlich; diese Mehrkosten werden weitgehend durch die vorgängig genannten Nutzen aufgewogen.
Sie interessieren sich für Jobsharing?
Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Vereins PTO (go for jobsharing) und in seinem Ratgeber zum Jobsharing.
Job-Sharing beim Staat Freiburg
Job/Top-sharing gibt es beim Staat Freiburg auf verschiedenen Hierarchieebenen. Informationen zur Einrichtung von Teilzeitstellen und Job-Sharing finden Sie hier: