Im Kanton Freiburg erfolgt die Agrardatenerhebung unter der Anleitung des Amts für Landwirtschaft. Sämtliche Bewirtschafter von Landwirtschaftsbetrieben, welche Direktzahlungen beantragen, sowie alle übrigen Tierhalter müssen ihre Daten jährlich erheben. Stichtag ist der 31. Januar 2021. Die Erhebung findet während den Wintermonaten statt und dauert vom 5. Februar bis am 5. März 2021.
Ziel dieser Erhebung ist es, die jährlichen Beiträge zu berechnen, die Tiere zu erheben, welche bei der Nutztierversicherungsanstalt Sanima gegen das Risiko von Tierseuchen versichert werden müssen, und Tierkrankheiten noch effizienter bekämpfen zu können. Sie ist zudem eine wesentliche Komponente bei der Vorbeugung und beim Management von Tierseuchen. Deshalb sind alle Klauentiere, Equiden, Geflügel und Bienen, die als Hobby- oder Heimtiere gehalten werden, ebenfalls der Zählung unterstellt. Die betroffenen Behörden müssen wissen, welche Tiere an welchem Standort gehalten werden.
Seit 2012 muss die Erhebung über das Internet in der Anwendung GELAN gemacht werden. Diese wird in Zusammenarbeit der Kantone Bern, Freiburg und Solothurn betrieben. Sie ist erreichbar über das Portal des Bundes AGATE. Betroffene Landwirte und Tierhalterinnen werden per E‑Mail über den Start der Erhebungen informiert. Die Agrardaten wie die Flächen oder die Kulturen wurden kartografiert. Die Anzahl gehaltener Tiere am 1. Januar 2021 sowie der Durchschnittsbestand im vorangehenden Kalenderjahr müssen gemeldet werden. Die Rindviehbestände und die Equidenbestände werden von der Tierverkehrsdatenbank TVD geliefert.
Das Amt für Landwirtschaft zählt auf die Mithilfe aller Landwirtinnen und Landwirte und Tierhalterinnen und Tierhalter, um die Erhebungen im vorgegebenen Zeitraum abzuschliessen. Zu diesem Zweck wurden die örtlichen Landwirtschaftsverantwortlichen speziell geschult, damit sie bei der Erhebung Unterstützung bieten können.