Das JA erbringt die folgenden Leistungen:
- Umsetzung der nötigen sozialpädagogischen Massnahmen – in Absprache mit den Eltern oder der gesetzlichen Vertretung – für Kinder, die in ihrer Entwicklung gefährdet sind, oder für junge Erwachsene;
- Vollzug der von den Gerichtsbehörden angeordneten zivil- oder strafrechtlichen Kinderschutzmassnahmen, vorläufige Vertretung von Kindern, die sich im Kanton aufhalten, sowie die kantonale Koordination in Fällen internationaler Kindesentführung;
- provisorische Unterbringung vor der Verkündung des Gerichtsurteils in Notfällen;
- Beurteilung, Bewilligung und Beaufsichtigung familienexterner Betreuungsstätten sowie die Verantwortung als kantonale Zentralbehörde im Adoptionsbereich;
- Befassung mit Opferberatung gemäss Gesetzgebung über die Hilfe an Opfer von Straftaten;
- Umsetzung der Jugendpolitik, namentlich durch die Unterstützung des Auftrags der beiden Jugendbeauftragten;
- Information der Bevölkerung über die Mittel der Hilfe an Kinder und Jugendliche, in Koordination mit den Jugendbeauftragten.