Der Schulzahnpflegedienst ist zuständig für Kinder, die im Kanton Freiburg wohnen und im schulpflichtigen Alter sind oder die obligatorischen Schulen besuchen. Seine Tätigkeit gilt hauptsächlich der Prävention: Förderung einer guten Mund- und Zahnhygiene, Bekämpfung von Karies und Parodontose sowie Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen.
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz über die Schulzahnmedizin (SZMG)
- Reglement über die Schulzahnmedizin (SZMR)
- Verordnung über den Taxpunktwert des Tarifs der Leistungen des Schulzahnpflegedienstes
- Verordnung GSD über die Schulzahnmedizin (Abrechnung der mobilitätsbedingten Kosten der Zahnkontrollen mit den Gemeinden)