In der Schweiz müssen Sie mit Ihrem Lohn Beiträge für die Sozial-Versicherungen bezahlen.
Ihr Arbeitgeber zieht die Beiträge von Ihrem Lohn ab.
Sozial-Versicherungen sind zum Beispiel:
- die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung AHV
- die Invaliden-Versicherung IV
- die Arbeitslosen-Versicherung ALV
Sozialversicherungs-Beiträge sind obligatorisch.
Sind Sie selbständig?
Haben Sie keine Arbeit?
Dann müssen Sie die Sozialversicherungs-Beiträge selbst
bezahlen. Dazu müssen Sie ein Formular ausfüllen.
Weitere Informationen:
Ausgleichskasse des Kantons Freiburg
Impasse de la Colline 1
1762 Givisiez
Tel. 026 426 70 00
www.caisseavsfr.ch/de