Die Person bezahlt dann keine Sozialversicherungs-Beiträge.
Sie erhält kein Geld, wenn:
- sie einen Unfall hat
- sie gesundheitliche Probleme hat
- sie arbeitslos wird
- sie pensioniert wird
Schwarzarbeit ist in der Schweiz verboten und wird bestraft.
Weitere Informationen:
Alle Arbeitnehmer und alle Arbeitgeber müssen
Sozialversicherungs-Beiträge zahlen.
Arbeiten Sie ein paar Stunden pro Woche (Putzen,
Kinderbetreuung, Gastronomie, Büro…)?
Auch Ihr Arbeitgeber muss Sozialversicherungs-Beiträge bezahlen.
Weitere Informationen:
Verein SERVICE CHECK
Route des Daillettes 1
1700 Freiburg
Tel. 026 426 02 40
www.cheque-emploi-fribourg.ch/de