Ihr Kind anmelden
Dann müssen Sie Ihr Kind in den 3 Tagen nach der Geburt anmelden.
Wird das Kind im Spital geboren?
Dann meldet das Spital das Kind an.
Wird das Kind zuhause geboren?
Dann müssen die Eltern das Kind hier anmelden:
Zivilstandsamt des Kantons Freiburg
Rue de l’Abbé-Bovet 14
1700 Freiburg
Tel. 026 305 14 17
www.fr.ch/iaeza
Kranken-Versicherung
In den ersten 3 Monaten hat ein Kind automatisch eine Kranken-Versicherung.
In diesen 3 Monaten müssen die Eltern eine Kranken-Versicherung für das Kind abschliessen.
Damit das Kind auch später versichert ist.
Weitere Informationen:
Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen IAEZA
Route des Arsenaux 41
1700 Freiburg
Tel. 026 305 14 17
www.fr.ch/iaeza
Paar- und Familienberatung Freiburg
Avenue de la Gare 14
1700 Freiburg
Tel. 026 322 10 14
www.officefamilial.ch/de
Hilfe für zukünftige Mütter
Sind Sie schwanger?
Brauchen Sie Hilfe?
Wenden Sie sich an:
SOS futures mamans
www.sosfuturesmamans.org
Mutterschaftsurlaub und Vaterschaftsurlaub
In der Schweiz haben Mütter Mutterschaftsurlaub (Recht auf Arbeitspause).
Der Mutterschaftsurlaub beginnt nach der Geburt des Kindes.
Er dauert mindestens 14 Wochen.
Im Mutterschaftsurlaub erhalten die Mütter Geld.
Das ist die Mutterschafts-Entschädigung.
Hat die Mutter eine Arbeit? Dann erhält sie 80 % von ihrem Lohn.
Hat die Mutter keine Arbeit? Dann bekommt sie trotzdem Geld.
Die Väter haben einen Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen nach der Geburt ihres Kindes.