Sind Sie eine ausländische Person?
Beantragen Sie kein Asyl?
Die Kontaktstelle Schweizer-Immigranten CCSI berät Sie über Ihre Rechte und Pflichten.
Die CCSI bietet:
- Zuhören und Begleitung
- Rechtsberatung
Die CCSI gibt Ihnen Informationen, zum Beispiel über:
- die Aufenthalts-Bewilligung (das Recht, in der Schweiz zu leben)
- den Familiennachzug
Mit dem Familiennachzug holen Sie einen Verwandten in die Schweiz.
Kontaktstelle Schweizer-Immigranten CCSI
Rue des Alpes 11
1700 Freiburg
Tel. 026 424 21 25
www.ccsi-fr.ch/de
Beantragen Sie Asyl?
Sind Sie ein Flüchtling?
Brauchen Sie eine Beratung zu Asylfragen (zum Beispiel Regeln, Verfahren)?
Dann kontaktieren Sie:
Caritas Schweiz
Rechtsberatung
Av. de Beauregard 10
1700 Freiburg
Tel. 026 552 50 40
www.caritas.ch
Sind Sie eine ausländische Person?
Sind Sie seit mehr als 3 Monaten in der Schweiz?
Haben Sie keine Aufenthalts-Bewilligung?
Das ist per Gesetz verboten.
Aber Sie haben das Recht auf Hilfe und Pflege.
Melden Sie sich bei:
Fri-Santé - Pflegebereich
Boulevard de Pérolles 30
1700 Freiburg
Tel. 026 341 03 30
www.frisante.ch/de
Allgemeine Beratung erhalten Sie hier:
Kontaktstelle Schweizer-Immigranten CCSI
Rue des Alpes 11
1700 Freiburg
Tel. 026 424 21 25
www.ccsi-fr.ch/de