Das IAZEA hat drei Hauptaufträge:
- Ausführen der Vollzugsaufgaben im Bereich Zivilstandswesen: In diesem Bereich bearbeitet es unter anderem Gesuche um Vorbereitung einer Eheschliessung, Familien- oder Vornamensänderungen, Adoptionsverfahren, Anerkennungserklärungen oder Gesuche um Änderung des eingetragenen Geschlechts.
- Begleiten und Verwalten der Einbürgerungsgesuche: In diesem Bereich fungiert es hauptsächlich als erste Anlaufstelle für Gesuche um ordentliche Einbürgerung und als Instruktionsorgan für die Erstellung des Dossiers, das an die Einbürgerungsbehörden weitergeleitet wird (Gemeinden für das Gemeindebürgerrecht, Staatssekretariat für Migration für die Einbürgerungsbewilligung des Bundes und Grosser Rat für das Kantonsbürgerrecht und das Schweizer Bürgerrecht). Zudem bearbeitet es unter anderem Gesuche um Entlassung aus dem Bürgerrecht und Wiedereinbürgerung und führt die vom SEM verlangten Anhörungen durch, insbesondere im Bereich der vereinfachten Einbürgerungsverfahren.
- Behandeln von einigen der vielen Bereiche zum Thema institutionelle Angelegenheiten. Es handelt sich um die Fragen in Zusammenhang mit:
- den politischen Rechten (Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte, Gesetz über die Politikfinanzierung usw.),
- Sprachen (insbesondere mit der institutionellen Zweisprachigkeit) und die Verwaltung der kantonalen und eidgenössischen Finanzhilfen für die Zweisprachigkeit,
- den Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat (allgemeine Gesetzgebung, Prüfung der Kirchenstatuten oder der Kirchenverfassung, Seelsorgekommission usw.),
- den grundlegenden Elementen der Kantonsverfassung (Staatsorganisation, politische Rechte, Revision usw.).
Wichtige Ereignisse
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Das Jahr 2022 war geprägt von der externen Vernehmlassung eines Gesetzesentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte und anderer Gesetze in Zusammenhang mit der Ausübung der politischen Rechte und dessen Annahme durch den Staatsrat. Dieser Gesetzentwurf wird 2023 vom Grossen Rat geprüft. Seine Hauptziele sind:
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- Die Umsetzung einer Motion, die es ermöglichen soll, «mehrere Stimmzettel» in die Stimmcouverts zu legen.
- Die Umsetzung einer Motion, die eine Neuauszählung vorschreibt, wenn die Abweichung zwischen zwei Ergebnissen sehr knapp ist.
- Die Verabschiedung einer gesetzlichen Grundlage, die es, sobald es technisch möglich ist, erlaubt, die elektronische Stimmabgabe (E-Voting) einzuführen.
- Die Einführung von gesetzlichen Bestimmungen zur Information der Wählerschaft vor den Abstimmungen.
- Eine Präzisierung der bestehenden Regeln für Majorzwahlen, ohne das System zu ändern.
- Die Festlegung neuer Regeln im Zusammenhang mit dem Öffnen und Erfassen der Antwortcouverts.
- Eine Anpassung des Gesetzes über die Politikfinanzierung (PolFiG), nachdem entsprechende Regeln im Bundesrecht verabschiedet wurden.
- Eine Anpassung des Gesetzes über die finanzielle Beteiligung des Staates an Wahlkampfkosten (BWKG), im Zusammenhang mit der Art und Weise, wie die staatliche Finanzhilfe festgelegt wird.
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Ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat wurde 2022 in die Vernehmlassung gegeben. Ziel des Entwurfs ist es, einen «Runden Tisch der Religionen» einzurichten und die bereits bestehenden Bedingungen zur Gewährung bestimmter öffentlich-rechtlicher Vorrechte für nicht anerkannte Religionen zu überprüfen und zu modernisieren. Die Arten von Vorrechten werden darin ebenfalls behandelt.
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Im Jahr 2022 wurde ein «Gemeindeportal» eingerichtet. Es dient dazu, mit den Gemeinden den gesamten Austausch durchzuführen, der im Zusammenhang mit Einbürgerungsdossiers notwendig ist. Diese Plattform ermöglicht einen sicheren Datenaustausch und entspricht den aktuellsten Standards in diesem Bereich. Der Schutz der übermittelten Daten ist gewährleistet.
Nach einer Pilotphase ist das Portal seit Herbst/Winter 2022 nun im Einsatz.
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Die «Ehe für alle» wurde am 1. Juli 2022 auf Bundesebene eingeführt. Seither hat das IAEZA 60 Dossiers für Eheschliessungen gleichgeschlechtlicher Paare eröffnet. Weitere 61 Dossiers wurden eröffnet, um eingetragene Partnerschaften in Ehen umzuwandeln (mit und ohne Zeremonie). Das Vorbereitungsverfahren für die Ehe für alle ist mit jenem für Trauungen heterosexueller Paar vergleichbar (1461 Eheschliessungsdossiers wurden 2022 eröffnet).
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Seit dem 1. Januar 2022 können Schweizerinnen und Schweizer durch eine persönliche Erklärung gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten die Eintragung ihres Geschlechts rechtmässig ändern lassen. Konkret bedeutet dies, dass die betroffenen Personen lediglich beim Zivilstandsamt ihrer Wahl einen Termin vereinbaren müssen. Beim Termin müssen sie einfach ihre Identität sowie ihren Wohnsitz nachweisen, ihren Änderungsantrag formulieren und, falls sie dies wünschen, auch eine Vornamensänderung beantragen. 2022 hat das IAEZA 30 Gesuche um Änderung des eingetragenen Geschlechts erfasst.