Um so schnell wie möglich wieder Stabilität herzustellen, hat die Oberamtfrau des Saanebezirks als vorsorgliche Massnahme und anstelle von Ergänzungswahlen drei Gemeinderatsmitglieder ad interim ernannt: Jean-François Charrière von Gibloux, Vincent Gremaud von Prez und Beatrix Guillet von La Brillaz. Diese drei Personen, die aufgrund ihrer umfassenden Erfahrung in der Führung von Gemeinwesen ausgewählt wurden, werden zu den gewählten Mitgliedern des Gemeinderats stossen, der somit bis zum 31. März 2023 zu siebt und ab dem 1. April 2023 zu fünft tagen wird. Der so ad interim zusammengesetzte Gemeinderat wird die Aufgaben haben, die Führung der Gemeinde Chénens vorläufig zu übernehmen, die verschiedenen Ressorts untereinander aufzuteilen, die Durchführung von Wahlen zu organisieren, nachdem Massnahmen ergriffen wurden, die ein repräsentatives Ergebnis begünstigen, und sicherzustellen, dass die Gemeindebehörden langfristig ordnungsgemäss funktionieren, entweder unabhängig oder im Rahmen eines Fusionsprozesses. Er wird der Oberamtfrau des Saanebezirks spätestens am 30. Juni 2023 einen Bericht über seine Aktivitäten vorlegen, der als Grundlage für den Entscheid über die vollständige oder teilweise Aufhebung oder die Verlängerung dieser Begleitmassnahme dient.
Die Oberamtfrau des Saanebezirks hat heute in Ausübung ihrer Befugnisse im Bereich der Gemeindeaufsicht ebenfalls beschlossen, eine Administrativuntersuchung einzuleiten, die die allgemeine Arbeitsweise der Gemeinde Chénens sowie die Führung der Gemeindegeschäfte durch den Gemeinderat im Sinne von Artikel 82 GG (allgemeine Pflicht) und Artikel 60 Abs. 3 GG (besondere Befugnisse) sowie die Einhaltung der in der Gesetzgebung über die Finanzhaushalt der Gemeinden vorgesehenen Haushaltsführung durch den Gemeinderat zum Gegenstand hat. Sie betraute Matthieu Loup, juristischer Berater beim Oberamt des Saanebezirks, mit der Leitung der Untersuchung.