Die Projekte werden im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf den prägenden Charakter des Ortsbildes beurteilt, wobei die Bedeutung des Ortsbildes sowie die Schutzkategorie des Gebäudes berücksichtigt werden. Einige Solaranlagen können das Ortsbild und/oder das geschützte Gebäude beeinträchtigen. In diesem Fall wird das Amt eine Anpassung der Anlagen beantragen, um ihre visuellen Auswirkungen zu begrenzen. In besonders herausragenden Ortsbildern oder auf besonders emblematischen Gebäuden werden solche Anlagen nicht zugelassen, wenn sie eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen.
Wenn Sie auf einem geschützten Gebäude oder in einem geschützten Ortsbild eine Solaranlage installieren möchten, steht Ihnen das Amt für Kulturgüter zur Verfügung, um Sie bei der Anpassung Ihres Projekts an die für die betreffende Zone geltenden Vorschriften zu unterstützen