Auftrag der Kantons- und Universitätsbibliothek
Auftrag, Tätigkeitsbericht, Jahresberichte und gesetzliche Grundlagen der Kantons- und Universitätsbibliothek.
Auftrag
Die Kantons- und Universitätsbibliothek (KUB) ist beauftragt, die Entfaltung des intellektuellen und kulturellen Lebens des Kantons zu fördern, Hilfsmittel für den Hochschulunterricht und die wissenschaftliche Forschung bereitzustellen und die (schriftlichen, audiovisuellen oder elektronischen) Informationsträger, die kantonales Kulturgut enthalten, zu sammeln, zu konservieren, hervorzuheben und zu verbreiten.
Die KUB untersteht dem Amt für Kultur der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD) des Kantons Freiburg.
Sie steht im Dienste des Kantons und der Universität Freiburg.
Die KUB setzt sich aus der Zentralbibliothek (Zentrale und Beauregard) sowie aus 19 dezentralen Bibliotheken der Universität (Seminar- und Institutsbibliotheken) zusammen, die allen Benutzerinnen und Benutzern der KUB offen stehen.
Die gesetzlichen Grundlagen der Bibliothek sind im Gesetz vom 2. Oktober 1991 über die kulturellen Institutionen des Staates und im Reglement der KUB vom 2. März 1993 festgehalten.
Tätigkeitsbericht 2018 des Staatsrats
Link : Dokument PDF
Jahresberichte (nur französisch)
Die Kantons- und Universitätsbibliothek veröffentlich im BCU Info jährlich einen Bericht über die wichtigsten Ereignisse des vergangenen Jahres.
Link: Jahresberichte
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die kulturellen Institutionen des Staates
- Reglement der Kantons- und Universitätsbibliothek
- Reglement für die dezentralen Bibliotheken an der Universität Freiburg (Schweiz)
- Gesetz über die kulturellen Angelegenheiten
- Reglement über die kulturellen Angelegenheiten
- Gesetz über den Schutz von Kulturgütern
- Ausführungsreglement zum Gesetz über den Schutz der Kulturgüter
Benutzungsordnung
Nützliche Links
Kantons- und Universitätsbibliothek (KUB)
KontaktinformationHerausgegeben von Kantons- und Universitätsbibliothek
Letzte Änderung: 02.05.2018