Zweck
Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen, die im Kanton organisiert werden und über das lokale Interesse hinausgehen. Diese kann auch in einer Defizitgarantie bestehen.
Voraussetzungen und Verfahren
- Die Unterstützung ist für die Organisatorinnen und Organisatoren einer Veranstaltung vorgesehen.
- Die Veranstaltung muss auf dem Kantonsgebiet stattfinden, es sei denn, es handle sich um ein Dezentralisierungs- oder Kulturaustauschprogramm unter der Ägide der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD).
- Die Veranstaltung muss von den direkt betroffenen lokalen Körperschaften finanziell unterstütz werden.
- Wiederholt stattfindende Veranstaltungen können nur in den Genuss einer Defizitgarantie kommen. Vorbehalten sind die Vereinbarungen zur Kulturförderung, die der Staatsrat mit der kantonalen Kommission der Loterie Romande abschliesst.
Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in den folgenden Rechtsgrundlagen beschrieben, die am Ende dieser Webseite zu finden sind:
- Gesetz vom 24. Mai 1991 über die kulturellen Angelegenheiten (KAG)
- Artikel 11 des Reglements vom 10. Dezember 2007 über die kulturellen Angelegenheiten (KAR)
- Richtlinien zur Gewährung von ausserordentlichen Subventionen
Ein Beitragsgesuch eingeben
Die Beitragsgesuche müssen mindestens drei Monate vor der Durchführung der betroffenen Veranstaltung über das Online-Portal hier unten eingegeben werden.