Zweck
Einer oder einem Musikschaffenden oder einer Gruppe von Musikschaffenden aus den Kanton Freiburg ermöglichen, ein Konzertprogramm in einer von der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (BKAD) zugelassenen kulturellen Einrichtung vorzubereiten.
Voraussetzungen und Verfahren
Interessierte Musikschaffende oder Gruppen von Musikschaffenden müssen sich direkt bei einer von der BKAD zugelassenen Einrichtung anmelden. Nur eine zugelassene Einrichtung kann das Beitragsgesuch eingeben.
Aktuell zugelassene Einrichtungen
Aufnahmeverfahren als zugelassene Einrichtung
Die Einrichtungen, die noch nicht zugelassen sind oder die Gruppe für Gastaufenthalte aufnehmen möchten, müssen sich beim Amt für Kultur anmelden. Für eine Aufnahme in die Liste wird insbesondere vorausgesetzt, dass die betreffende Einrichtung über die technische Ausstattung für die regelmässige Durchführung von öffentlichen Konzerten verfügt.
Die Voraussetzungen und das Verfahren sind in den folgenden Rechtsgrundlagen beschrieben, die am Ende dieser Webseite zu finden sind: Richtlinien über die Unterstützung von Gastaufenthalten zur Förderung des zeitgenössischen Musikschaffens
Ein Beitragsgesuch eingeben
Die Beitragsgesuche müssen von der Infrastruktur mindestens drei Monate vor dem Beginn des Gastaufenthalts über das Online-Portal hier unten eingegeben werden.