Die Informationen bezüglich der Abgabe von Wildbret finden Sie in untenstehendem Dokument „Sanitarische Untersuchung des Wildes (Erstkontrolle bei einer fachkundigen Person)“.
Die weissen Kontrollmarken können in den Oberämtern bestellt oder abgeholt werden. Das Modell der Bescheinigung für die Abgabe von Jagdwild sowie die Liste der für die Wildkontrolle ausgebildeten Tierärzte finden Sie unten.
Die Verpflichtung, allfällig festgestellte Tierseuchen bei Wildtieren oder verdächtige Erscheinungen, die einen Ausbruch befürchten lassen, unverzüglich zu melden, besteht unabhängig von der Verwendung des Wildbrets (Abgabe an Dritte oder Eigengebrauch), gestützt auf Art. 61 der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 (SR 916.401).
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne per Telefon, unter der Nummer 026 305 80 40, oder per Mail, unter der Adresse SAAV-IVA@fr.ch, zur Verfügung.
Documents
- Sanitarische Untersuchung des Wildes (Erstkontrolle bei einer fachkundigen Person) (PDF, 128.58k)
- Liste der zur Wildkontrolle befugten Tierärzte und Tierärztinnen (PDF, 246.87k)
- Modell Bescheinigung für die Abgabe von Jagdwild (PDF, 109.02k)
- Hilfetext - Schlachtung von Zuchtwild (ausgenommen private häusliche Verwendung) (PDF, 469.7k)
- Bescheinigung der Kontrolle in der Herkunftsherde des Zuchtwildes durch eine qualifizierte Person (PDF, 516.83k)
- Bescheinigung der Kontrolle in der Herkunftsherde des Zuchtwildes durch eine qualifizierte Person (DOCX, 66.35k)