Der architektonische Ansatz des Projekts muss daher kontextbezogen sein, d. h. das Projekt hat sich den für das Ortsbild charakteristischen Nachbargebäuden in Bezug auf folgende Elemente anzupassen:
- Lage und Ausrichtung
- Volumen
- Gesamthöhe und Höhe der Fassaden
- Charakter der Fassaden und Dächer
- Materialien und Farbtöne
Auch bei der Gestaltung der Aussenräume muss die Identität des Ortes berücksichtigt werden. Die Topografie ist zu bewahren und Grünflächen mit ihrer traditionellen Bepflanzung nach Möglichkeit zu erhalten. Böschungen sind zu begrünen, Schotterflächen sind zu untersagen.
Die Mitarbeitenden der Sektion Bauberatung stehen Ihnen in diesem Prozess gerne zur Verfügung.

Wie ist vorzugehen?
- Konsultieren Sie die Online-Karten des Kantons Freiburg und aktivieren Sie dort die beiden Schichten betreffend Denkmalschutz.
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Konsultieren Sie die Ortsplanung (OP) und alle darin enthaltenen Dokumente:
- Zonennutzungsplan (ZNP)
- Gemeindebaureglement (GBR) und alle seine Anhänge
Im Zweifelsfall (OP in Revision) wenden Sie sich an die Gemeinden, die Ihnen die geltenden Dokumente übermitteln werden.
Das Amt für Kulturgüter steht für weitere Auskünfte zur Verfügung und berät Sie gerne vor der Ausarbeitung eines Projekts. Organisation des Amts für Kulturgüter
- Kontaktieren Sie die Gemeinde und konsultieren Sie das Bauhandbuch im Hinblick auf das zu befolgende Verfahren (vereinfachtes oder ordentliches Bewilligungsgesuch, Vorgesuch, einfache Anzeige).
- Reichen Sie das Gesuch über die FRIAC-Plattform ein.