Leistungen
Die Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation (ÖDSMB) erbringt die nachstehenden Hauptleistungen (gegliedert nach Bereich).
Bereich Öffentlichkeit und Transparenz:
- die Bevölkerung und die Personen, die ihr Recht geltend machen möchten, über die Art, das Zugangsrecht auszuüben, informieren
- die Information der öffentlichen Organe über die Anforderungen, die mit der Einführung des Zugangsrechts verbunden sind, und die entsprechende Ausbildung gewährleisten
- die Schlichtungsaufgaben, die ihr oder ihm durch das InfoG übertragen werden, ausüben
- das Endergebnis der wichtigsten Fälle, in denen ein Schlichtungsverfahren durchgeführt oder ein Entscheid erlassen wurde, veröffentlichen.
Bereich Datenschutz:
- die Anwendung der Gesetzgebung über den Datenschutz überwachen, insbesondere mit systematischen Überprüfungen bei den betreffenden Organen;
- die betreffenden Organe beraten, insbesondere bei der Prüfung von Datenbearbeitungsvorhaben;
- die betroffenen Personen über ihre Rechte aufklären;
- die Arbeiten ausführen, die ihr durch andere gesetzliche Bestimmungen übertragen werden (Stellungnahmen);
- mit der/dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten sowie mit den Datenschutzbehörden der anderen Kantone und ausländischen Datenschutzbehörden zusammenarbeiten;
- prüfen, ob ein angemessener Schutz im Ausland im Sinne von Artikel 12a Abs. 3 gewährleistet ist;
- den Datenschutz in allen Aspekten wahren und im Notfall eingreifen, um die Grundrechte der Personen zu schützen, wenn öffentliche Organe Daten über sie bearbeiten.
Bereich der Mediation für Verwaltungsangelegenheiten:
Die Mediation für Verwaltungsangelegenheiten steht sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Verwaltungsbehörden zur Verfügung und bietet bei Einverständnis der Parteien folgende Dienstleistungen an:
Für die Bürgerinnen und Bürger (Schweizerinnen und Schweizer sowie und Ausländerinnen und Ausländer, natürliche und juristische Personen)
- Beratung in ihren Beziehungen zu den Behörden
- Beratung für die Lösung des Konflikts (Auskünfte, weitere Hilfen und Schritte)
- Vermittlung (Gute Dienste) mit den Behörden
- Mediation auf Gesuch der Bürgerinnen und Bürger
- Mediation auf Antrag der Behörden
- Information der Öffentlichkeit über die Tätigkeit der kantonalen Mediatorin
Für die kantonalen Verwaltungsbehörden
- Beratung in ihren Beziehungen zu den Bürgerinnen und Bürgern
- Vermittlung (Gute Dienste) mit den Bürgerinnen und Bürgern
- Mediation auf Ersuchen der Behörden
- Mediation auf Ersuchen der Bürgerinnen und Bürger
- Beurteilung der Gesetzmässigkeit und der Zweckmässigkeit
- Allgemeine Vorschläge und Empfehlungen zur Vorbeugung von Konflikten.