Das Register die Bearbeitungstätigkeiten sind wichtige Werkzeuge für die öffentlichen Organe, die dem DsG unterstellt sind.
Erstens werden öffentliche Organe, die Bearbeitungstätigkeiten melden, dazu verpflichtet, ihren Bestand zu sichten. Somit verfügen sie über eine Übersicht ihrer Bearbeitungstätigkeiten. Zudem müssen sie die Rechtmässigkeit der Erhebung und der Bekanntgabe der Bearbeitungstätigkeiten, sowie Fragen in Zusammenhang mit der Speicherung, der Aufbewahrung und der Sicherheit der Personendaten analysieren.
Zweitens ermöglicht das Register der Bearbeitungstätigkeiten den Einzelnen, Kenntnis vom Bestehen und von den Merkmalen der von den einzelnen öffentlichen Organen geführten Bearbeitubgstätigkeiten zu nehmen. Somit können sie ihr Auskunftsrecht ausüben.
Schliesslich vermitteln sie der ÖDSMB auch Informationen für ihre gesetzlichen Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Aufsicht.