Corona-Schutzkonzepte für den Datenschutz des Eidgenössischen Beauftragten
Der Beauftragte beaufsichtigt die Umsetzung der Schutzkonzepte durch private Betriebe. Er legt Wert darauf, dass die Beschaffung und Weitergabe von Personendaten im Rahmen dieser Konzepte freiwillig ist.
Veröffentlicht am 29. Mai 2020 - 14h19
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Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
Letzte Änderung: 10.06.2020 - 17h10