Digitale Zusammenarbeit: Folgen der Lockerungen
Privatim, Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten: der weitgehende Lockdown zur Bewältigung der Corona-Krise hatte (und hat teils noch immer) aus Datenschutzsicht zwei Abweichungen vom gewohnten Zustand zur Folge: Einerseits konnte die stets erforderliche Interessen- und Risikoabwägung teilweise zu anderen Ergebnissen führen. So durften z.B. zur Erfüllung des schulischen Bildungsauftrags Videokonferenzlösungen eingesetzt werden, welche die Anforderungen an den Datenschutz und die Informationssicherheit nicht (oder noch nicht) vollumfänglich erfüllen, wenn andernfalls der schulische Bildungsauftrag nicht hätte erfüllt werden können. Andererseits wurden die eingesetzten Lösungen von den Datenschutzaufsichtsstellen teils gar nicht oder nur summarisch geprüft.
Veröffentlicht am 17. September 2020 - 16h39
Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
Letzte Änderung: 18.09.2020 - 11h26