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Gästelisten: Betreiber müssen bei der Erfassung der Kontaktdaten Datenschutz sicherstellen
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte - die Erfassung von Kontaktdaten für das Contact Tracing besteht eine gesetzliche Grundlage. Die Covid-19-Verordnung besondere Lage sieht vor, welche Daten zu welchem Zweck gesammelt werden dürfen. Wie die Erfassung erfolgt, steht den verantwortlichen Betreibern und Organisatoren indes frei. Der Einsatz von Apps ist zulässig, sofern dabei der datenschutzrechtliche Rahmen eingehalten wird.
Veröffentlicht am 19. Oktober 2020 - 08h28
Herausgegeben von Kantonale Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation
Letzte Änderung: 19.10.2020 - 08h28